Die Turnusärztevertreter*innen des jeweiligen Krankenhauses werden von den dort tätigen Turnusärzt*innen gewählt. Sie sind Mitglied im Ausschuss der Landeskonferenz der Turnusärzt*innen. Zudem unterfertigen die Turnusärztevertreter*innen die Betriebsvereinbarung nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz als Vertreter*innen der betroffenen Dienstnehmer*innen gemäß § 3 Abs 3 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz.

Die Turnusärztevertreter*innen finden Sie - HIER