AIL_2017-03

ARZT IN DER PRAXIS D erzeit herrscht eine sehr hohe Masernaktivität in Rumänien,weshalbbeson­ ders bei Personen mit Reiseanam­ nese aus diesem Gebiet bzw. Kon­ takten zu Personen dieser Regio­ nen erhöhteAufmerksamkeit erfol­ gen sollte. Eswird auchdarauf hin­ gewiesen, dass gem. § 1Abs. 1 Z. 1 Epidemiegesetz 1950 idgF. bereits derVerdachtsfall anMasernmelde­ pflichtig ist. Problematisch ist, dass zahlrei­ che Fälle leider erst verspätet diag­ nostiziert wurden, wodurch Maß­ nahmen zurVerhinderungweiterer Infektionsketten erst verspätet ge­ setztwerdenkonnten. Unter den bisher gemeldeten Fällen sind auch zahlreiche Kin­ der < 1 Jahr mit dem besonders hohen Risiko für Komplikationen. Wir weisen darauf hin, dass man bei Kindern < 1 Jahr nicht von ei­ nem verlässlichen Nestschutz aus­ gehenkannundhierbei Exposition dringend entsprechende, einschlä­ gige ExpertInnen kontaktiert wer­ den sollten. Zudem betroffen waren auch MitarbeiterInnen des Gesundheits­ wesens. In diesem Zusammenhang wird auf den Impfplan 2017 (Imp­ fungen für Personal des Gesund­ heitswesens) sowie auf das Frage­ recht des Arbeitgebers hinsichtlich des Impfstatus sowohl bei neu ein­ tretenden als auchbereits angestell­ tenMitarbeiternhingewiesen. Beim geringsten klinischenVer­ dacht sind sofort folgende Maß­ nahmen zu treffen: • diagnostischeLabor-Abklärung •Meldung laut Epidemiegesetz • Einleitung notwendiger Absonde­ rungsmaßnahmen Gem. § 7Abs. 1des Epidemiegeset­ zes 1950 iVm §§ 4 und 5 der Ab­ sonderungsverordnung ist bei Ma­ sern geboten, nicht nur kranke undkrankheitsverdächtige, sondern auch ansteckungsverdächtige Per­ sonen abzusondern. IndiesemZusammenhang sieht § 17 Abs. 3 des Epidemiegesetzes 1950 vor, dass Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbe­ handlung oder der Krankenpflege beschäftigen und für Hebammen die Beachtung besonderer Vorsich­ ten anzuordnen ist und diesen ins­ besondere Schutzimpfungen ange­ ordnetwerdenkönnen. Die Masernimpfung ist für alle Personen in Österreich, unabhän­ gig vomAlter, gratis. Der Impfstoff kann von den bestellten Impfärz­ tinnen/Impfärzten kostenfrei über die Bezirkshauptmannschaften be­ zogen werden und das Impfhono­ rar über die aks gesundheit GmbH abgerechnetwerden. HoheMasernaktivität inÖsterreich In Österreich wird eine außerordentlich hohe Masernaktivität registriert. Im gesamten Jahr 2016 wurdenösterreichweit 28Masernfällegemeldet.Allein im Jänner2017 sind schon32Masernfällege- meldetworden, somitmehrwie imgesamten letzten Jahr.ZahlreichedieserFällewurden inden letz- ten Jännertagenverzeichnet, somit istmit demAuftretenweiterer Fälle zu rechnen (Inkubationszeit 8–10Tage,höchstens21Tage). Kompetent. Erfahren. Für Sie da. „WEBMEDerlaubtmirein rationelles undschnelles Arbeiten.Dadurch kann ichmichoptimal aufmeinePatienten konzentrieren.“ Dr.Walter Tobias Schruns A-6830Rankweil T+43552239737 info@webmed.at www.webmed.at Ende der Grippewelle Damit besteht für dieVerordnungderArzneimittel -Tamiflu75mgHartkapseln -Tamiflu6mg/ml Pulver z.Herstellung einer Susp. zumEinnehmen -RelenzaPlvEinzeldos. 4x5 wiederum eine vorherige chefärztlicheBewilligungspflicht. LautMitteilungdesHauptverbandes sinddieKriterien für dieBeendigungderGrippewellenunmehr erfüllt. ARZT IM LÄNDLE 03-2017 | 25

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