AIL_2017-03
ARZT IN DER PRAXIS D erzeit herrscht eine sehr hohe Masernaktivität in Rumänien,weshalbbeson ders bei Personen mit Reiseanam nese aus diesem Gebiet bzw. Kon takten zu Personen dieser Regio nen erhöhteAufmerksamkeit erfol gen sollte. Eswird auchdarauf hin gewiesen, dass gem. § 1Abs. 1 Z. 1 Epidemiegesetz 1950 idgF. bereits derVerdachtsfall anMasernmelde pflichtig ist. Problematisch ist, dass zahlrei che Fälle leider erst verspätet diag nostiziert wurden, wodurch Maß nahmen zurVerhinderungweiterer Infektionsketten erst verspätet ge setztwerdenkonnten. Unter den bisher gemeldeten Fällen sind auch zahlreiche Kin der < 1 Jahr mit dem besonders hohen Risiko für Komplikationen. Wir weisen darauf hin, dass man bei Kindern < 1 Jahr nicht von ei nem verlässlichen Nestschutz aus gehenkannundhierbei Exposition dringend entsprechende, einschlä gige ExpertInnen kontaktiert wer den sollten. Zudem betroffen waren auch MitarbeiterInnen des Gesundheits wesens. In diesem Zusammenhang wird auf den Impfplan 2017 (Imp fungen für Personal des Gesund heitswesens) sowie auf das Frage recht des Arbeitgebers hinsichtlich des Impfstatus sowohl bei neu ein tretenden als auchbereits angestell tenMitarbeiternhingewiesen. Beim geringsten klinischenVer dacht sind sofort folgende Maß nahmen zu treffen: • diagnostischeLabor-Abklärung •Meldung laut Epidemiegesetz • Einleitung notwendiger Absonde rungsmaßnahmen Gem. § 7Abs. 1des Epidemiegeset zes 1950 iVm §§ 4 und 5 der Ab sonderungsverordnung ist bei Ma sern geboten, nicht nur kranke undkrankheitsverdächtige, sondern auch ansteckungsverdächtige Per sonen abzusondern. IndiesemZusammenhang sieht § 17 Abs. 3 des Epidemiegesetzes 1950 vor, dass Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbe handlung oder der Krankenpflege beschäftigen und für Hebammen die Beachtung besonderer Vorsich ten anzuordnen ist und diesen ins besondere Schutzimpfungen ange ordnetwerdenkönnen. Die Masernimpfung ist für alle Personen in Österreich, unabhän gig vomAlter, gratis. Der Impfstoff kann von den bestellten Impfärz tinnen/Impfärzten kostenfrei über die Bezirkshauptmannschaften be zogen werden und das Impfhono rar über die aks gesundheit GmbH abgerechnetwerden. HoheMasernaktivität inÖsterreich In Österreich wird eine außerordentlich hohe Masernaktivität registriert. Im gesamten Jahr 2016 wurdenösterreichweit 28Masernfällegemeldet.Allein im Jänner2017 sind schon32Masernfällege- meldetworden, somitmehrwie imgesamten letzten Jahr.ZahlreichedieserFällewurden inden letz- ten Jännertagenverzeichnet, somit istmit demAuftretenweiterer Fälle zu rechnen (Inkubationszeit 8–10Tage,höchstens21Tage). Kompetent. Erfahren. Für Sie da. „WEBMEDerlaubtmirein rationelles undschnelles Arbeiten.Dadurch kann ichmichoptimal aufmeinePatienten konzentrieren.“ Dr.Walter Tobias Schruns A-6830Rankweil T+43552239737 info@webmed.at www.webmed.at Ende der Grippewelle Damit besteht für dieVerordnungderArzneimittel -Tamiflu75mgHartkapseln -Tamiflu6mg/ml Pulver z.Herstellung einer Susp. zumEinnehmen -RelenzaPlvEinzeldos. 4x5 wiederum eine vorherige chefärztlicheBewilligungspflicht. LautMitteilungdesHauptverbandes sinddieKriterien für dieBeendigungderGrippewellenunmehr erfüllt. ARZT IM LÄNDLE 03-2017 | 25
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