AIL_2017-03

Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1. 1. 2017: Bereitschaftsdienste, Gemeindearztverträge, Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung Die Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Gemeindeverband und die Ärztekammer für Vorarlberg haben in den Verträgen über die ärztliche Versorgung an Wochentagen sowie in den Gemeindearztverträgen vereinbart, die Entschä- digungsbeiträge entsprechend dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (Basis 1. 1. 1995) anzupassen. Für das Jahr 2017 ergeben sich somit nachstehende Leistungsentschädigungen: 1) Bereitschaftsdienste Die Entschädigungsbeiträgewurden entsprechend der Indexerhöhung um 0,90% valorisiert. Diese Valorisierung ist bei der Auszahlung der Bereitschaftsdienste anWochentagen des 1. Quartales 2017 bereits berücksichtigt. 2) Gemeindeärzte Die Indexerhöhung im Jahre 2016 betrug durchschnittlich 0,90%. Zu den nachstehenden Beträgenmuss noch der Vorsteuerausgleich in Höhe von 4,5% dazugerechnet werden. LautMustergemeindearztvertrag a) nach lit. a bis d - Kilometergeld für Fahrten im Flachland € 1,19 für Fahrten im Gebirge € 1,73 für je 10 Gehminuten Fußweg € 4,33 - Entschädigung für Zeitaufwand (ausgenommen Fahrzeit), pro angefangene Stunde € 129,97 - Gebühr für Aktenstudium bzw. sonstige Vorbereitungszeit, pro angefangene Stunde € 129,97 b) nach lit. e - eine einfache Untersuchung, ausgenommen Eignung für Atemschutzgeräte und psychiatrische Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz € 64,98 - Eignung für Atemschutzgeräte € 170,11 c) nach lit. f - pro Bett monatlich (wenn es imMonat mindestens 2Wochen belegt ist) € 5,41 d) nach lit. g - einmonatliches Pauschale in Höhe von € 379,08 e) nach lit. h - Kilometergeld wie nach lit. a - anWochentagen € 140,80 - an Samstagen, Sonn- und Feiertagen € 157,70 - Nachtzuschlag (20.00 bis 07.00 Uhr) € 37,91 3) Atemschutzuntersuchung Für die Atemschutzuntersuchungwird ab 1. 1. 2017 ein Betrag von € 170,11 zuzüglich eines Vorsteuerausgleiches in der Höhe von 4,5% bezahlt. 4) Empfehlungstarif für Herzschrittmacherentfernung Für die Herzschrittmacherentfernung bei Verstorbenen soll der Tarif wie für die Totenbeschau, das sind für das Jahr 2017 € 140,80, zur Anwendung kommen. ARZT IM LÄNDLE 03-2017 | 29

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