ARZT IN DER PRAXIS
NeueBeträge inder Sozialversicherung
Ab 1. Jänner 2015 ändern sichdie Beträge inder Sozialversicherung.Die neuenGrundlagen imDetail
lautenwie folgt
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€
155,-
monatlich
€
4.650,-
Die Grundlage für die Berechnung
der Beiträge ist das Erwerbsein-
kommen des Versicherten. Zur Be-
rechnung der Versicherungsbeiträ-
ge wird dieses Erwerbseinkommen
aber nur bis zu einerHöchstgrenze
– der sogenanntenHöchstbeitrags-
grundlage–herangezogen.
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
€
31,17
monatlich
€
405,98
Rezeptgebühr
€
5,55
Beim Bezug eines Heilmittels ist in
derRegel proPackung eineKosten-
beteiligung (= Rezeptgebühr) zu
entrichten.
Die Befreiung kann beantragt
werden, wenn folgendeGrenzwerte
nicht überschrittenwerden:
•monatlicheNettoeinkünfte inHöhe
von
€
872,31 fürAlleinstehende
•monatlicheNettoeinkünfte inHöhe
von
€
1.307,89 für Ehepaare zu-
sätzlicheErhöhungum
€
134,59
bzw.
•monatlicheNettoeinkünfte inHöhe
von
€
1003,16Alleinstehende
•monatlicheNettoeinkünfte inHöhe
von
€
1.504,89 fürEhepaare
• zusätzlicheErhöhungum
€
134,59
für jedesKind.
wenn infolge von Leiden oder
Gebrechen (chronisch Kranke) über-
durchschnittliche Ausgaben nach-
gewiesen werden, wobei das Ein-
kommen aller im Familienverband
lebender Versicherten zu berück-
sichtigen ist.
Service-Entgelt fürdiee-card
Höhe des Service-Entgelts für das
Jahr 2016beträgt
€
10,85.
DasServiceEntgeltfürdasJahr2016
wirdimNovember2015eingehoben.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld beträgt
täglich
•
€
14,53bei einerBezugsdauer von
30Monaten (+ 6Monate bei Tei-
lungmit Partner)
•
€
20,80bei einerBezugsdauer von
20Monaten (+ 4Monate bei Tei-
lungmit Partner)
•
€
26,60bei einerBezugsdauer von
15Monaten (+ 3Monate bei Tei-
lungmit Partner)
•
€
33,– bei einer Bezugsdauer von
12Monaten (+ 2Monate bei Tei-
lungmit Partner)
Einkommensabhängige Kinderbe-
treuungsgeld mit maximal 14Mo-
natenBezugsdauer (davonmindes-
tens 2 Monate der andere Eltern-
teil): InderHöhe von80%des letz-
ten Nettoeinkommens, mindestens
€
33,–bismaximal
€
66,–
DieZuverdienstgrenze für dasKalen-
derjahr 2015 darf den Grenzbetrag
von
€
16.200,–nichtübersteigen.Hin-
sichtlichdesEinkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein
Zuverdienst von
€
6.400,– möglich.
Berücksichtigt werden nur die Ein-
künfte desjenigen Elternteils, der das
KBG bezieht. Die Einkünfte des an-
derenElternteils sindnicht relevant.
Grippewelle
LautMitteilung desHauptverbandes der Sozialversicherungsträger hatmit
29. Jänner 2015
eineGrippewelleÖsterreich
erfasst. Somit dürfenbis auf weiteres - sonst bewilligungspflichtige -MedikamenteüberRezept abgegebenwerden.
Für dieZeit derGrippewelle erfolgt - für hochfieberndePatientenundbinnen48StundennachAuftretender klinischen
Symptome - dieKostenübernahme für nachfolgendeArzneispezialitäten:
• Tamiflu75mgHartkapseln
• Tamiflu6mg/ml Pulver z.Herstellung einer Susp. zumEinnehmen
• RelenzaPlvEinzeldos. 4x5
Über das EndederGrippewellebzw. derKostenübernahmedieserMedikamentewerdenwir SienachBekanntgabedurch
denHauptverbandder Sozialversicherungenwiederum informieren.
Nähere Informationen auch auf unsererHomepageunterwww.arztinvorarlberg.at/News-Medien/News (chronologisch).
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| ARZT IM LÄNDLE
03-2015