AIL Jänner/Februar 2018

AUS DER KAMMER Änderung der Spezialisierungsverordnung Mit 1.1.2018 tritt eine Änderung der Spezialisie- rungsverordnung der Österreichischen Ärzte- kammer in Kraft. Mit dieser Änderung werden insbesondere die Spe- zialisierungen in Dermatohistopathologie und in fachspezifischer psychosomatischer Medizin neu geregelt. Die Ausbildung erfolgt in der Dauer von 24 Monaten (Dermatohistopathologie) und 18 Mo- naten (fachspezifische psychosomatische Medizin) an anerkannten Spezialisierungsstätten. Die neue Fassung der Spezialisierungsverordnung kann unter www.aerztekammer.at unter Kundma- chungen/Spezialisierungsverordnung aufgerufen werden. Für Fragen steht Dr. Jürgen Winkler (Tel. 05572/21900-34) gerne zur Verfügung. Turnusärzteleitfaden aktualisiert D er von der Kurie der angestellten Ärzte erstellte Leitfaden für Turnusärzte wurde wiederum zu Jahresbeginn aktualisiert und neu aufgelegt. Die Unterlagen sind bei der Ärztekammer für Vorarlberg kostenlos erhältlich. Die Leitfäden fin- den sich auch auf der Homepage der Ärztekammer unter www.arztinvorarlberg.at (Arzt und Beruf - Angestellte Ärzte). Die Verantwortung der Arztassistentin – Professionelle Kommunikation und Motivation heute Fortbildung für Arzthelferinnen mit Referent und Autor Franz Lattner Das 2 Tagesseminar mit sehr guten Referenzen 100 Euro Frühbucherbonus bis 5. Februar 2018 Termine: • Sa. 24. Februar und Sa. 3. März 2018 von 9 bis 17 Uhr oder • Sa. 10. März und Sa.17. März 2018 von 9 bis 17 Uhr Ort: Hotel Mercure, Bregenz Info und Anmeldung: Tel. 0664-4412 400 oder franz.lattner@inode.at Michaela Remm BBA Steuerberaterin, Wirtschaftstreuhänderin Kirchplatz 17, Silvretta Center, 6780 Schruns Tel.: +43 (0) 55 56 / 21 047 Mob.: +43 660 58 38 834 Email: info@remm-steuerberatung.at Web: www.remm-steuerberatung.at Steuer-Expertin für Gesundheitsberufe ”Erfolgreich durch den Steuer-Dschungel!“ Exklusive Wohnungen - Garten oder Terrasse - ab sofort an finanzstarke Mieter im Dornbirner Oberdorf zu vermieten. Ana Skraba T 05572 53 53 6-23 E ana.skraba@revital.at Anrechnung von Ausbildungszeiten nach der Ausbildungsordnung 2006 L aut Mitteilung der Österreichischen Ärzte- kammer kann eine Ausbildungszeit zum Arzt für Allgemeinmedizin in einer Ambulanz auf ein Pflicht- oder Wahlnebenfach angerechnet werden. Weiters ist die Anrechnung einer Ausbildungs- zeit auf einer Ausbildungsstelle eines Sonderfaches auf die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin im Fach Allgemeinmedizin möglich. 20 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2018

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