AIL Jänner/Februar 2018

Änderungen der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten Bewerbungen für Kassenstellen Am 15. Jänner 2018 sind geänderte Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten und Vertrags- gruppenpraxen in Kraft getreten. Diese geänderten Richtlinien können von unserer Homepage unter Arzt und Beruf/Kassenwesen/Kassenplanstellen/Reihungsrichtlinien heruntergeladen werden. Ins- besondere nachstehende Änderungen wurden vorgenommen: Zusatzqualifikationen Nachstehende Zusatzqualifikatio- nen wurden in der Anlage 1 der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten gestrichen und wer- den ab 15. Jänner bei der Punktebe- rechnung nicht mehr berücksich- tigt: Kassenstellenbewerbung als Facharzt für Neurologie: • Entfall der Zusatzqualifikation „Elektrophysiologische Untersu- chungen (EMG, ENG)“ • Entfall der Zusatzqualifikation „Elektroenzephalographie (EEG)“ Da seit der Ausbildungsordnung 1994 diese Ausbildungen/Fertigkei- ten im jeweiligen Rasterzeugnis enthalten sind und somit Voraus- setzung zum Erwerb des Facharzt- diplomes sind, konnten diese ent- fallen. Behindertengerechter Zugang: Der Nachweis der behindertenge- rechten Ordination erfolgt durch einen dazu befugten Baumeister oder einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Fachge- biet Bauwesen - Hochbau, Archi- tektur, und nicht mehr durch das Institut für Sozialdienste (IFS), Be- ratungsstelle für menschengerech- tes Bauen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter, Mag. Stefan Nitz (05572/21900-46, stefan.nitz@ae- kvbg.at) , gerne zur Verfügung. Bewerbungen um Kassenvertrags- arztstellen –Warteliste Bei Bewerbungen um Kassenver- tragsarztstellen muss – obwohl in regelmäßigen Abständen im „Arzt im Ländle“ informiert wird – im- mer wieder festgestellt werden, dass Kolleginnen und Kollegen keine Kenntnis von der bestehendenWar- teliste für Kassenvertragsstellen ha- ben. Es wird daher nochmals dar- auf hingewiesen, dass gemäß Punkt V./2.3. der Richtlinien für die Aus- wahl von Vertragsärzten für jeden Monat der Eintragung in die War- teliste 0,1 Punkte im Reihungsver- fahren vergeben werden. Eine Eintragung in die Warte- liste ist nach Erlangung des Rech- tes zur selbständigen Berufsaus- übung als Arzt für Allgemeinmedi- zin bzw. als Facharzt möglich. Für die Eintragung in die Warteliste ist ein schriftliches Ansuchen mit- tels Formblatt (kann bei der Ärzte- kammer angefordert bzw. von der Homepage heruntergeladen wer- den) entweder auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail an die Ärztekammer für Vorarlberg zu richten. Die Eintragung erfolgt mit dem Tag des Einlangens des Ansu- chens (Formblattes) in der Ärzte- kammer für Vorarlberg (Eingangs- stempel). Hinweis: Die Bewerbung auf eine Kassenvertragsarztstelle bedeutet nicht automatisch die Aufnahme in die Warteliste, vielmehr muss die Aufnahme in die Warteliste auch in diesem Fall mittels Formblatt ge- sondert beantragt werden. Auch möchten wir nochmals in Erinnerung rufen, dass alle Ärzte, die einen kurativen Kassenvertrag erhalten, in diesem Fach aus der Warteliste gestrichen (und die bis dahin erworbenen Punkte gelöscht) werden. Eine neuerliche Aufnahme in die Warteliste (z.B. Interesse an einer kurativen Kassenvertragsarzt- stelle in einer anderen Ortschaft) ist für diese Ärzte möglich, allerdings ist diesbezüglich ein entsprechen- des neues schriftliches Ansuchen mittels des erwähnten Formblattes an die Ärztekammer für Vorarlberg zu richten. Die Eintragung erfolgt mit dem Tag des Einlangens des neuerlichen Ansuchens (Formblat- tes) in der Ärztekammer für Vorarl- berg (Eingangsstempel). www.arztakademie.at/velden Velden 19. – 25.8.2018 21. Ärztetage praxisorientiert - interaktiv - intensiv RZ_Inserat_Ankünder_VELDEN.indd 1 01.06.17 13:46 ARZT IM LÄNDLE 01/02-2018 | 21

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