AIL Jänner/Februar 2018

AUS DER KAMMER A U S S C H R E I B U N G V O N K A S S E N V E R T R A G S A R Z T S T E L L E N Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Be- stimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe Jänner 2018 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben: 1. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Bludenz Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2018, spätestens I. Quartal 2019 (Nfg. Dr. Michael Jeleff / Stellenverlegung) 2. Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Dornbirn Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2018 (Nfg. Dr. Alois Kolorz) 3. Fachärztin/Facharzt eines internistischen Sonderfaches in Frastanz Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2018, spätestens III. Quartal 2018 (Neue Stelle) 4. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Feldkirch Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2018, spätestens III. Quartal 2018 (Nfg. Dr. Bernhard Desch) 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe eingebracht werden und müssen bis spätestens 16.02.2018, 12:00 Uhr , dort eingelangt sein. 2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Ver- tragsärzten erforderlichen Nachweise. Für Facharztstellen eines internistischen Sonderfaches sind als Nachweis der fachlichen Zusatzqualifikation für Koloskopie und Gastroskopie folgende Unterlagen vorzulegen: • Nachweis gemäß der Richtlinie der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer über die Durchführung und Verrechnung von gastrointestinal-endoskopischen Leistungen vom 01.07.2016. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obge-nannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per e-mail (aek@aekvbg.at) • bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail (vertragspartnerabteilung@vgkk.at ) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung. 3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird für die unter Punkt 1 ausgeschriebene Stelle der 20.09.2018 und für die unter Punkt 2, 3 und 4 ausgeschriebenen Stellen der 20.03.2018 festgelegt. 5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse: Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h. Der Obmann: Manfred Brunner e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h. 22 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2018

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