AIL Jänner/Februar 2018
N achstehend eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten der neuen Honorarordnung. Sämtliche gesamtvertragli- che Vereinbarungen können – nach Beschlussfassung durchdenHauptverband– imVolltext auf derHomepagederÄrzte- kammer für Vorarlberg eingesehen sowie heruntergeladen werden. (www.arztinvorarlberg.at –ArztundBeruf –Kassenwesen–VGKK). – Die bestehenden Punktewerte, Röntgenunkosten und geson- derten Zuschläge werden per 1.1.2018 um 2,75% valorisiert. Ab 1.1.2018 gelten daher: • Punktewert für kurative Abrechnung: für die Punkte von 1 bis 25.000 € 1,2595 pro Quartal für die Punkte von 25.001 bis 50.000 € 1,0442 pro Quartal für die Punkte von 50.001 bis 75.000 € 0,6460 pro Quartal für die Punkte von 75.001 bis 90.000 € 0,5382 pro Quartal für die Punkte ab 90.001 € 1,1561 pro Quartal • Punktewert für Betreuungsfälle: Punktewert für deutsche Grenzgänger € 1,4653 Punktewert für österreichische Fremdkassen € 1,4653 Punktewert für Fürsorgefälle € 1,4653 Punktewert für zugeteilte Kriegsbeschädigte € 1,1561 • Punktewert für Krankenbesuche: für einen Krankenbesuch (ausgenommen Besuche an zum Wochenend- oder Feiertagsdienst eingeteilte Ärzte) € 10,76 für einen Mitbesuch € 6,45 • Zuschläge für Nachtbesuche und Nachtordinationen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr: für einen Nachtbesuch € 39,60 für eine Nachtordination € 23,04 • Zuschläge für Besuche und Ordinationen an zum Wochen- end- oder Feiertagsdienst eingeteilte Ärzte: für einen Nachtbesuch (20.00 Uhr bis 7.00 Uhr) € 83,87 für eine Nachtordination (20.00 Uhr bis 7.00 Uhr) € 43,96 für einen Wochenendbesuch € 57,63 für eine Wochenendordination € 23,04 • Mindestzuschlag für zum Wochenend- oder Feiertagsdienst eingeteilte Ärzte: € 152,09 • Maximalbetrag für Röntgenunkosten von Teilradiologen (die- ser wurde nicht nur um 2,75%, sondern um € 2.000,– erhöht): € 14.482,49 – Valorisierung der Röntgenunkosten ab 1.1.2018 um 2,75% – Valorisierung des Wahlarztpunktewerts ab 1.1.2018 um 2,75% auf € 0,6466 (dzt. € 0,6293) (Rücker- satzbetrag pro Punkt: € 0,5173). Die erforderliche diesbezügli- che Beschlussfassung durch die Generalversammung der VGKK wird am 15.3.2018 erfolgen. – Erhöhung der Tarife für Vorsorgeuntersuchungen (VU-Gyn, VU-Mammo, VU-Koloskopie) ab 1.1.2018 um 2,75% – Erhöhung des MUKI-Punktewertes ab 1.1.2018 um 2,75%. Zusätzlich wird mit 1.1.2018 eine neue Pos. 5142 („Zuschlag zur Augenuntersuchung gemäß Pos. 5141 für den Fall, dass diese als Autorefraktometrie zur Früherkennung von Sehstörungen mit einem Photorefraktometriegerät durchgeführt wird“) mit einen Tarif von € 10,00 (abrechenbar für Ärzte für Allgemeinmedi- zin, Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sowie Fachärz- te für Augenheilkunde und Optometrie) eingeführt. Jene Ärz- te, die diese neue Pos. 5142 abrechnen möchten, müssen vorher eine von der Kammer organisierte Schulung absolvieren (De- tails dazu folgen demnächst) sowie einen Gerätenachweis über die Anschaffung eines entsprechenden Gerätes vorlegen, widri- genfalls eine Abrechnung dieser neuen Pos. nicht möglich ist. – Erhöhung des Punktewertes für die Psychotherapieregelung ab 1.1.2018 um 2,75% – Erhöhung der DMP-Honorare ab 1.1.2018 um 2,75% Erstbetreuung € 61,65 (bislang € 60,00); laufende Betreuung € 29,80 (bislang € 29,00) pro Quartal. – Erhöhung der Punktequote (Scheinquote) bei Kassenver- tragsäzten für Allgemeinmedizin ab 1.1.2018 53 Punkte (bislang 51 Punkte) ab 1.1.2019 55 Punkte (bislang 53 Punkte) – Erhöhung des SVB-Punktewertes ab 1.1.2018 um 2,75% Verbesserungen bei nachfolgenden Leistungspositionen ab 1.1.2018 : • Die Erstordinationspositionen (Pos. 10 und 18) bei Allgemein- medizinern werden schrittweise an jene der Fachärzte ange- passt. D. h. ab 1.1.2018 erfolgt bei Pos. 10 eine Erhöhung um 1 Punkt (auf 19 Punkte) und ab 1.1.2019 um einen weiteren Punkt (auf 20 Punkte); bei Pos. 18 ab 1.1.2018 auf 25 Punkte und ab 1.1.2019 auf 26 Punkte. Neue VGKK-Honorarordnung 2018 Die Ärztekammer konnte mit derVorarlberger Gebietskrankenkasse eine neue Honorarordnung, gül- tig ab 1. Jänner 2018, vereinbaren. Die Beschlussfassung durch den Hauptverband ist noch nicht er- folgt, diese soll allerdings im Februar 2018 erfolgen. ARZT IN DER PRAX I S 30 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2018
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