AIL Jänner/Februar 2018

• Die Gastroskopieposition (Pos. 203) wird mit 1.1.2018 auf 115 Punkte erhöht (bislang 100 Punkte), zudem wird ab 1.1.2018 ein Regiezuschlag in Höhe von € 50,– pro Gastroskopie ausbezahlt. • Die Tarife für die kurativen Koloskopien (Pos. 216 und 217) werden mit 1.1.2018 auf das Niveau der Vorsorgekoloskopie an- gehoben ( € 269,19 bzw. € 195,18) und werden mit diesem Euro- betrag (nicht mehr mit Punkten) abgerechnet. Gleichzeitig wird folgende Verrechnungsbeschränkung aufgenommen: An jenen Tagen, an denen eine Koloskopie laut Pos. 216 oder 217 verrech- net wird, ist die Verrechnung der Grundleistungs-Positionen 50 (5 a) bis 59 (5 kk) des ärztlichen Honorartarifes für denselben Patienten nicht möglich, es sei denn, der Vertragsarzt wird an demselben Tag infolge eines Akutfalles noch einmal in Anspruch genommen. Der Vertragsarzt hat dies gegebenenfalls in der elek- tronischen Abrechnung zu begründen. – Job-Sharing und Erweitertes Job-Sharing: • P ob-Sharing und Erweitertes Job-Sharing sind künftig für längstens 8 Jahre möglich (dzt. 6 Jahre). • Die dzt. bestehende Beschränkung, wonach Erstordinationen trotz gesonderter Abrechnung der Teil-Vertragsärzte nur ein- mal pro Patient und Quartal abgerechnet werden können, wird mit 1.1.2018 aufgehoben. Dzt. wird noch mit den kleinen Kas- sen abgeklärt, ob diese Verrechnungsbeschränkung auch hier entfallen kann. – Notfall-/Dringlichkeitsterminsystem auch für Fachärzte für Lungenkrankheiten geöffnet: Die Laufzeit des Notfall-/Dringlichkeitsterminsystems wird vor- erst bis 31.3.2020 verlängert. Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen im Vergleich zum Kollektiv- vertrag 2017. Der (neue) Kollektivvertrag ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. • Valorisierung der Kollektivvertragsgehäl- ter um 1,9%, sowie der Infektionszulage und der Strahlenschutzzulage um € 3,– • Aufnahme einer IST-Klausel und Valo- risierung der Gehälter um 1,9%(Punkt XII) • Aufnahme einer Klarstellung, dass die Zulagen (Infektionszulage, Strahlen- schutzzulage) nicht in die Bemessungs- grundlage für Sonderzahlungen einflie- ßen ( Punkt XI) • Erhöhung der Grundlage für die Über- stundenberechnung von 1/150 auf 1/174. Alle niedergelassenen Ärzte wurden be- reits im Dezember mit in einem entspre- chenden Rundschreiben darüber infor- miert. Der Kollektivvertrag kann auf der Homepage der Ärztekammer herunterge- laden werden (Arzt und Beruf – Niederge- lassene Ärzte – Arzthelferinnen). Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärzten Der Kollektivvertrag für Angestellte bei niedergelassenen Ärzten wurde für das Jahr 2018 aktualisiert und am 27. November 2017 zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg, Kurie der niedergelassenen Ärzte, und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, 6900 Bregenz, Reu- tegasse 11, abgeschlossen. e-Card – Information der SVC zum Tausch der Generation „G2“ Admin-Karten Ab dem 6. Dezember 2017 werden die noch aktiven Generation „G2“ Admin-Karten (Ausgabezeitraum: April 2005 – Dezember 2009) ausgetauscht. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte erhalten automatisch neue Admin-Karten inkl. einem Begleitschreiben der SVC, indem vermerkt ist, welche Karte (Angabe der Laufnummer) ersetzt wird. Ab dem 9. Februar 2018 werden die ersetzten G2-Karten endgültig gesperrt. Die e-Card Serviceline und die SV-Träger steht Ihnen für weitergehende Informationen zur Verfügung. Ä ARZT IM LÄNDLE 01/02-2018 | 31

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