AIL Jänner/Februar 2018

AUS DER KAMMER Die von Finanzreferent Dr. Ulrich Amann im Detail vorgetragenen und erläuterten Voranschläge der Kammerverwaltung, des Wohlfahrtsfonds und der Kassenärzt- lichen Verrechnungsstelle wurden von der (erweiterten) Kammervollversamm- lung einstimmig beschlossen. ... aus der Kammervollversammlung Die Berichte der Funktionäre, die Voranschläge für das Haushaltsjahr 2018, die Beschlussfassung über die Änderung der Umlagenordnung sowie Änderungen bei der Satzung und der Beitragsord- nung des Wohlfahrtsfonds standen im Mittelpunkt der ordentlichen und erweiterten Kammervoll- versammlung am 11. Dezember 2017. V oranschlag für das Haus- haltsjahr 2018 der Kam- merverwaltung und der Kassenärztlichen Verrechnungs- stelle Kammeramtsdirektor Dr. Jürgen Heinzle legte in Vertretung von Fi- nanzreferent Dr. Ulrich Amann die Voranschläge 2018 der Kammerver- waltung und der Kassenärztlichen Verrechnungsstelle vor. Das Bud- getvolumen für die Kammerver- waltung wurde für das kommende Jahr mit € 3.415.000,– veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung um € 205.000,– Die kassenärztliche Verrech- nungsstelle wird als Gewerbebe- trieb geführt. Für das Jahr 2018 wird ein geringer Abgang erwartet. Die Kammervollversammlung beschloss eine Änderung der Um- lagenordnung und genehmigt auch einstimmig die ab 1. Jänner 2018 geltenden neuen Umlagensätze (Nä- heres hierzu auf den Seiten 10+11). Erweiterte Kammervollver- sammlung –Wohlfahrtsfonds Kammeramtsdirektor Dr. Jürgen Heinzle präsentierte und erläuterte in der erweiterten Vollversamm- lung den Voranschlag 2018 des Wohlfahrtsfonds. Die erwarteten Einnahmen aus dem Wohlfahrts- fonds liegen demnach für 2018 bei € 30.400.000,–. Die Aufwen- dungen für Pensionsleistungen (Alter-, Invaliditäts- Kinder-, Wit- wen- und Waisenunterstützung) an die Ärzte werden mit insgesamt € 14.070.000,– veranschlagt. Die Gesamtausgaben werden in der Höhe von € 30.400.000,– erwartet. Änderung der Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds Nach Erläuterung Dr. Heinzle be- schloss die erweiterte Kammervoll­ versammlung einstimmig Ände- rungen in der Satzung des Wohl­ fahrtsfonds inklusive der neuen Leistungs- und Beitragssätze. Diese beschlossenen Änderungen können von unserer Homepage (www.arz- tinvorarlberg.at) unter Organisati- on/Rechtliche Grundlagen herun- tergeladen werden. Auf den Seiten 14+15 finden Sie auch die Beitrags- und Leistungs- sätze für das Jahr 2018 im Detail. Wichtig Umlagenordnung ab 1.1.2018 Die Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2017, die Kurienversammlungen der angestellten Ärzte in ihrer Sitzung am 27.9.2017 und die Kurie der niedergelassenen Ärzte in ihrer Sitzung am 25.9.2016, die Umlagenordnung samt Umlagensätze für das Jahr 2018 beschlossen. Die Umlagenordnung kann von unserer Homepage ( www.arztinvorarlberg. at ) unter Organisation/Rechtliche Grundlagen heruntergeladen werden. Auf der Seite 10+11 finden Sie auch die Umlagensätze für das Jahr 2018. Satzung und Beitragsordnung sowie Anlagen A, B und C des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg Die Erweiterte Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sit- zung am 11.12.2017 eine Änderung der Satzung (5. Satzungsänderung, Anlage A und C) des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg beschlossen. Die Satzung und Beitragsordnung können von unserer Homepage ( www.arzt­ invorarlberg.at ) unter Organisation/Rechtliche Grundlagen heruntergeladen wer- den. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten 12-15. ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! 8 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2018

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