AIL Jänner/Februar 2018
Ermäßigungsmöglichkeiten zur Umlagenordnung 2018 • Wahlärzte können Anträge auf Ermäßigung der Landeskammer- umlage (§ 4 Abs. 2 lit. b) auf 0,5% der um die Sachleistungshonorare der VGKK für die Vorsorge- und Sozialmedizin (insb. auch MUKI- Honorare) verringerten Einnah- men (Umsätze) des Vorjahres aus ärztlicher Tätigkeit als niederge- lassener Arzt stellen, die Mindest- gesamtkammerumlage ist jedoch jedenfalls zu entrichten. Ein sol- cher schriftlicher Ermäßigungs- antrag kann – außer in besonders begründeten Fällen – längstens binnen 1 Monat nach Zustellung der Umlagenvorschreibung ge- stellt werden. Mit dem Ermäßi- gungsantrag ist eine Bestätigung des Steuerberaters über die Höhe der Einnahmen (Umsätze) des Jahres 2017 vorzulegen. • Angestellte Ärzte, die teilzeitbe- schäftigt sind, können schriftlich eine Ermäßigung der Umlage ge- mäß §§ 4 Abs 1 lit c, d und e und 2 Abs 1 lit d auf das Ausmaß ihrer Teilzeitbeschäftigung (z.B. bei 80%- Anstellung Ermäßigung um 20%) beantragen, die Mindestgesamt- kammerumlage ist jedoch jeden- falls zu entrichten. Ein solcher schriftlicher Ermäßigungsantrag kann – außer in besonders be- gründeten Fällen – längstens bin- nen 1 Monat nach Zustellung der Umlagenvorschreibung ge- stellt werden. Mit dem Ermäßi- gungsantrag ist eine Bestätigung des Dienstgebers über das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung vorzu legen. • Über schriftlichen Antrag können Umlagen vom Präsidenten nach Anhörung des Finanzreferenten (bei Kurienumlagen vom Kuri- enobmann nach Anhörung des Kurienfinanzreferenten) nachge- lassen, ermäßigt, gestundet oder deren Entrichtung in angemes- senen Teilzahlungen bewilligt werden, soweit damit Härtefälle vermieden werden können. Ein solcher Antrag kann – außer in besonders begründeten Fällen – längstens binnen 1 Monat nach Zustellung der Umlagenvorschrei- bung gestellt werden. Mit dem Antrag sind die Einnahmen (Um- sätze) aus ärztlicher Tätigkeit in der von der Ärztekammer gefor- derten Form nachzuweisen (z.B. Bestätigung Steuerberater, Ein- kommenssteuererklärung, Ein- kommenssteuerbescheid, ...). Für Fragen steht Ihnen Frau Daniela Gürth unter der Tel.-Nr. 05572-21900-32 jederzeit gerne zur Verfügung. Umlagenordnung ab 1.1.2018 Die Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg sowie die Kurienversammlungen der ange- stellten Ärzte und der niedergelassenen Ärzte haben in ihren Sitzungen am 11.12.2017, 25.9.2017 und 27.9.2017 die Umlagenordnung samt Umlagensätze für das Jahr 2018 beschlossen. Auf den Seiten 10+11 finden Sie alle Umlagensätze für das Jahr 2018. Nachstehend die genaue Informationen über Möglich- keiten zur Einbringung von Ermäßigungsanträgen: ARZT IM LÄNDLE 01/02-2018 | 9
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=