AIL März 2018
aus der Kammer Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte Auch Ärztinnen und Ärzte müssen im Schadensfall gut versichert sein. Die Ärztekammer für Vorarl- berg ist daher bemüht, ihren Mitgliedern den Abschluss von Versicherungsverträgen zu optimalen Konditionen zu ermöglichen. Aus diesem Grund bestehen seit über 30 Jahren Rahmenverträge zwi- schen der Ärztekammer für Vorarlberg und einzelnen Versicherungsunternehmen zu Bestkonditio- nen und dies unter dem Schutz einer großen Gruppe. Sonderklasseversicherung mit der Uniqa Mit dieser privaten Krankenversi- cherung sichern Sie sich zusätzlich ab. Ärztinnen und Ärzte schätzen diese Versicherungsmöglichkeit aus den unterschiedlichsten Gründen. Das reicht von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Spezialisten, über die Möglichkeit aus Anonymi- tätsgründen das Ausland aufsuchen zu können, bis zu Gründen wie nie- manden „Bitte oder Danke“ sagen zu müssen. Der Gruppenvertrag der Ärzte- kammer für Vorarlberg inkludiert außerdem Bereiche wie Weltde- ckung, Rückholdienst, Behandlung in der Schweiz und Absicherung von geschiedenen Partnern. Betriebsunterbrechungsver- sicherung mit der Uniqa Der Inhalt einer BUfT-Versicherung beinhaltet Versicherungsschutz bei fast allen Unterbrechungen, insbe- sondere bei Unfall, Krankheit und Elementarereignissen (Feuer, Was- ser, usw.) Eine BUfT-Versicherung ist vor allem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wichtig. Be- sonders bei Ordinationsgründun- gen bzw. in den Anfangsjahren ist eine solche Versicherung empfeh- lenswert, da zu Beginn ein fast prä- mienfreies Start-Versicherungsjahr gewährt wird. Die BUft der Ärztekammer für Vorarlberg sieht außerdem vor, dass hier versicherte Ärzte nach ei- nem Schadensfall nicht gekündigt werden können, sowie viele weite- re Sonderregelungen wie z.B. Ordi- nationsauflösungskosten nach Tod, Entfall einer neuerlichen Wartezeit bei gescheiterten Arbeitsversuchen, Entschädigung nach Unfällen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen, usw. Dies kann gerade bei chroni- schen bzw. schweren Erkrankungen existentiell sein, zumal ein einmal gekündigter, kranker Arzt vermut- lich keine andere Betriebsunter brechungsversicherung mehr be- kommen wird. Somit eignet sich diese Versicherung auch für ange- stellte Ärztinnen und Ärzte. Haftpflichtversicherung mit der Donau Versicherung AG Gemäß § 52d ÄrzteG darf eine frei- berufliche ärztliche Tätigkeit erst nach Abschluss und Nachweis ei- ner Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer aufgenommen werden. Folgende Ärzte müssen da- her eine den gesetzlichen Erforder- nissen entsprechende Haftpflicht- versicherung abschließen und der Österreichischen Ärztekammer im Wege der Ärztekammer für Vorarl- berg nachweisen: • Vertragsärzte • Wahlärzte • Wohnsitzärzte • Angestellte Ärzte, die neben ihrer Angestelltentätigkeit freiberuflich tätig sind, d.s. insbesondere - angestellte Ärzte, die eine eigene Ordination betreiben - angestellte Ärzte, die auf frei- beruflicher Basis notärztlich tä- tig sind - angestellte Ärzte, die gutachter- lich tätig sind Der bestehende ÄK-Rahmenvertrag bietet nicht nur einen Kündigungs- schutz im Schadensfall für den be- troffenen Arzt, sondern eine deut- lich bessere Deckung als die von § 52d ÄrzteG geforderte Mindest- deckung, da er sich an internatio- nalen Standards orientiert. Unfallversicherung mit der Vorarlberger Landesversiche- rung (VLV) Die Unfallversicherung, ein fast un- erlässlicher Baustein in der Absi- cherung der Arbeitskraft, einer- seits wegen des plötzlichen Auf- tretens und andererseits wegen der schlechten gesetzlichen Absiche- rung, besonders im Freizeitbereich. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nämlich nur im beruflichen und schulischen Bereich, 70% aller Unfälle passieren aber in der Frei- zeit. Im Unfallversicherungs-Rahmen vertrag der Ärztekammer für Vor- arlberg wurden neben den äußerst günstigen Prämien auch fast alle anderen familiären Umstände mit- berücksichtigt. So sind z.B. Lebens- gemeinschaften ebenso kein Pro- blem wie Kinder aus verschiede- nen Beziehungen und diese gel- ten auch dann bis zum 25. Lebens- jahr (sofern sie nicht arbeiten) mitversichert, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Alle Mitglieder der Ärztekammer für Vorarlberg haben grundsätzlich die Möglichkeit, Versicherungsver- träge zu den Konditionen dieser Rahmenverträge bei den genann- ten Versicherungsunternehmen ab- zuschließen. Weitere Rahmenverträge: • Ordinationsbündel-Versicherung • Elektrogeräte-Versicherung • Unfall-Versicherung mit verbes- serter Gliedertaxe Nähere Informationen dazu er- halten Sie unter anderem bei Peter Kollmann, Aon Austria GmbH in 6890 Lustenau, Millenium Park 9, o f f i c e . v b g@a on - a u s t r i a . a t , +43 (0)5 78 00 900 . 16 | Arzt im Ländle 03-2018
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