AIL April 2018

Besetzung von Kassenvertragsarztstellen Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Jänner/FebruarAusgabe des Arzt im Ländle ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen • für ein internistisches Sonderfach in Frastanz (neue Stelle) nach durchgeführtem Hearing mit dem Erstgereihten Herrn Dr. Andreas Schnetzer besetzt wird. Besetzung von Kassenvertragsarztstellen Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der FebruarAusgabe des Arzt im Ländle ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen • für Allgemeinmedizin in Hohenems (Nachfolge Dr. Summer) mit dem Alleinbewerber, Herr Dr. Philipp Staples besetzt wird. Für die ebenfalls im deutschen Ärzteblatt ausgeschriebene Kassenvertragsfacharztstelle für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Feldkirch (Nachfolge Dr. Franer) sind keine Bewerbungen eingegangen. Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden . Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen , sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Dr. Jürgen Heinzle, Tel. 0 55 72/2 19 0052) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen . Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! Hinweise zur Bewerbung um Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin Wie bereits in der Ausgabe des „Arzt im Ländle“ vom Dezember 2016, sowie einem Informationsschreiben, welches an alle Fachärzte für Innere Medizin erging, mitgeteilt, darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Bundeskurie der Niederge­ lassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer eine neue Richtlinie über die Durchführung von gastrointestinal-endosko- pischen Leistungen beschlossen hat. Diese ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Damit ergeben sich auch Änderungen im Zusammenhang mit Bewerbungen für Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin. Für die Zusatzqualifikationen „Gastroskopie“ und „Koloskopie“ (sofern der Bewerber nicht ohnehin über das von der ÖÄK ausgestellte Additivfacharztdiplom „Gastroenterologie und Hepatologie“ verfügt) können im Bewerbungsverfahren Punkte nur dann vergeben werden, wenn die Ärztekammer für Vorarlberg zuvor die entsprechenden Ausbildungsnachweise für Gastroskopie und Koloskopie nach dieser neuen Richtlinie anerkannt und eine entsprechende Bestätigung ausgestellt hat. Es wird daher nochmals allen Interessenten für eine Kassenvertragsfacharztstelle für Innere Medizin empfohlen, rechtzeitig die entsprechende Anerkennung in Gastroskopie und Koloskopie bei der Ärztekammer für Vorarlberg zu beantragen, damit im tatsächlichen Bewerbungsfall die erforderliche Anerkennung/Bestätigung dann auch vorliegt. Für Fragen steht Ihnen unser Herr Mag. Stefan Nitz (Tel. 05572/2190046, Stefan.nitz@aekvbg.at ) gerne zur Verfügung. M ENTORING -P ROJEKT Ä RZTEKAMMER V ORARLBERG Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at ARzT IM LÄNDLE 04-2018 | 11

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