AIL April 2018

Sprechstunden Präsident MR Dr. Michael Jonas Donnerstagnachmittag nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Vizepräsidenten 1. Vizepräsident Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr 2. Vizepräsident Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie niedergelassene Ärzte Obmann Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag Obmannstellvertreterin: Dr. Gabriele Gort jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie angestellte Ärzte Obmann Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr Obmannstellvertreterin: Dr. Anna Steiner jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 servicestelle@aekvbg.or.at Servicestelle für Ausbildungsärzte Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und Ärzte bemühen. Dazu wird unter servicestelle@aekvbg.or.at eine eigene E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein, schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anlie- gen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch gerne Anregungen und Vorschläge entgegen. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! Sitzungstermine 1. Halbjahr 2018 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversamm­ lungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Montag, 14.5.2018, 19.00 Uhr Montag, 9.7.2018, 19.00 Uhr Erweiterte Vollversammlung und Vollversammlung Montag, 18.6.2018, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, 28.5.2018, 19.30 Uhr Montag, 2.7.2018, 19.30 Uhr Die Sitzungen der Kurienversammlung finden in der Ärztekammer im Raum D5 statt. Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Ver­ änderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig im Vorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzte­ liste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zu- sätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumla­ gen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, recht­ zeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! Arzt im Ländle 04-2018 | 17

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