AIL Mai 2018

c E t E R U M Am 24. April wurde in der „Neuen Vorarlberger Tageszei- tung“ ein Artikel von Didi Hubmann, einem Redakteur der „kleinen zeitung“ Steiermark, mit dem Titel „Warum die Ge- sundheitsreform Patientenrecht ist“ veröffentlicht. Darin wird behauptet, dass Gebietskrankenkassen und Landesärz- tekammern auf Kosten der Patienten streiten, sich in einer Dauer-Pattstellung befänden, keine gestalterischen Ideen hätten und keine Innovationen anstrebten. Den Bundeslän- dern und der Bundesregierung käme die Rolle zu, diese Patt- stellung aufzubrechen, womit sie das Sagen hätte. Bedauerli- cherweise wird aus dieser steirischen Perspektive auf ganz Österreich geschlossen. Wie Sie wissen, gab es in Vorarlberg keine solche Pattstellung und soviel ich weiß auch in den meisten anderen Bundesländern nicht. Bezüglich Innovatio- nen hat es in den letzten Jahren in Vorarlberg doch einige Vorzeigemodelle gegeben. Das wird hin und wieder auch in den österreichischen Medien berichtet, aber von Journalisten oft übersehen. Gut, das kann ja noch auf den Umstand mangelnder Recher- che und grundsätzlicher Verallgemeinerung zurückgeführt werden. Doch was der Bundeskanzler und sein Stellvertreter am gleichen Tag von sich gaben, war bewusste Diffamierung. Fake news und Lüge sind verharmlosende Begriffe für ihre Behauptungen (Börsenspekulationen, Privilegien der Funk- tionäre und Sozialversicherungsbediensteten, etc.). Dieser „neue Stil“ wird in lokalen Medien nicht nur als beschä- mend, sondern als beängstigend bezeichnet. Die Strategie durch falsche Behauptungen und Skandalisierung eine Neid- debatte zu provozieren, um die beabsichtigte Reform zu legi- timieren, wird hoffentlich nicht aufgehen. Der Hauptver- bandsvorsitzende Dr. Biach hat in unaufgeregter Weise diese unhaltbaren Vorwürfe prompt und plausibel mit Hinweis auf die bestehende Gesetzeslage zurückgewiesen. Dass es nicht wirklich um eine Reform, sondern um eine Machtfrage geht, ist offensichtlich und allen einigermaßen aufgeklärten Bürgern klar. Und es geht auch um eine Eigen- tumsfrage, denn die beabsichtigte Strukturreform ist eine klare Enteignung der Versicherten, eine Verstaatlichung. Letztlich geht es auch um das Verhältnis von Föderalismus und Zentralismus. Die geplante Sozialversicherungsreform ist nur die Generalprobe für weitere Einschränkungen der Landeskompetenzen. Ihr Präsident MR Dr. Michael Jonas Sozialversicherungsreform, Informationspolitik der Regierung, Medienberichterstattung Arzt im LändLe 05-2018 | 3

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