AIL Mai 2018

AUS DER KAMMER WIR BIETEN, WAS FÜR ÄRZTE ZÄHLT Aon Austria Optimaler Versicherungsschutz & zukunftssichere Vorsorge Jeder Arzt kann aufgrund hoher Haftungsrisikenmit einer exis- tenzbedrohenden Situation konfrontiert sein und sich in einem zivil- oder strafrechtlichen Verfahren wiederfinden. ImBerufsleben eines Arztes kommt es durchschnittlich zwei Mal zu Klagsfällen. Die Verfünffachung von Arzthaftungsprozessen in den letzten zehn Jahren verdeutlichen die Relevanz von Berufs- haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Das Aon Kompetenzzentrum zeichnet 25 Jahre spezifisches Know-how als neutraler Berater aus. Aon Austria | Niederlassung Lustenau Millennium Park 9 | 6890 Lustenau t +43 (0)57800 900 | f +43 (0)57800 5090 office.vbg@aon-austria.at | aon-austria.at Aon-Vero-Inserat-Arztmagazin.April2018.indd 1 19.04.2018 14:32:53 ... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte VON VP KURIENOBMANN DR . BURKHARD WALLA Qualitätsüberprüfung in den Ordinationen Die dritte Welle der Qualitäts- überprüfungen startet demnächst in Vorarlberg. Für alle, die der interessanten Präsentation sei- tens der ÖQMED nicht beiwoh- nen konnten, die diese Überprü- fung als Tochtergesellschaft der österreichischen Ärztekammer und dem gesetzlichen Auftrag ent- sprechend durchführt, noch ein- mal der Hinweis, dass es sich da- bei um eine verpflichtende Selbst- evaluierung für alle Ordinationen handelt, die elektronisch durchge- führt wird und die bei Mängeln zu einem Mängelbehebungsauftrag führt. Die Mängel sind verpflich- tend zu beheben, es erfolgt eine Überprüfung durch Kolleg/innen, die als Qualitätssicherungsbeauf- tragte geschult wurden. Zusätz- lich werden 7% der Ärztinnen und Ärzte in jedem Bundesland per Zufallsgenerator ausgesucht und dann in Folge vor Ort besucht und die Selbstevaluierung stichproben- artig überprüft. Beachten Sie bitte das Schreiben der ÖQMED, das in den nächsten Wochen per Post zu- gestellt wird und die entsprechen- den Fristen. Neu ist, dass der elektronische Zugang per Single Sign On Lösung erfolgen wird, mit diesem neuen Login werden in Zukunft alle ge- schützten Applikationen der Ös- terreichischen Ärztekammern und in Folge auch der Landesärzte- kammern erfolgen (siehe Bericht AIL 04-2018, Seite 5). Datenschutzverordnung Auch hier kommt Arbeit auf die Ordinationen zu. In einem sehr gut besuchten Vortrag legte der Wiener Rechtsanwalt und Da- tenschutzexperte Mag. Markus Dörfler die Eckpunkte der Da- tenschutzgrundverordnung dar, die eigentlich bereits seit 2016 in Kraft ist, aber jetzt nach Ablauf der Übergangsfrist ab 24. Mai auf scharf gestellt wird. Bei Verstößen, die durch die Datenschutzbehörde untersucht werden, drohen doch erheblich höhere Geldstrafen als bisher, so- dass es sich empfiehlt, eine ent- sprechende Dokumentation über die Verarbeitung von den verschie- denen personenbezogenen Daten in ihren Ordinationen zu erstellen. Wir haben Ihnen am 10. Ap- ril eine sehr brauchbare Vorlage mit entsprechen- den Erläuterungen zu- kommen lassen und hof- fen, dass wir es Ihnen da- mit erleichtern, den ge- setzlichen Verpflichtun- gen nachzukommen. Natürlich ist es auch wesentlich, dass even- tuell technische Anpas- sungen an die moder- ne EDV-Welt getroffen werden, im Sinne von Zugriffschutz und siche- rer Speicherung. Mag. Dörfler hat aber in sei- nem Vortrag empfoh- len, hier nicht blind auf Vorschläge und Angebo- Qualitätsüberprüfung und Datenschutz VP Kurienobmann Dr. Burkhard Walla te der Hardwareausstatter einzu- gehen, sondern durchaus kritisch zu prüfen, was wirklich notwen- dig ist. In diesem Zusammenhang erlau- be ich mir auch noch einmal auf die für 7. Juni um 19.00 Uhr in der Fachhochschule angesetzte Aware- ness Schulung – Sichere Nutzung E-Mail und Internet – hinzuwei- sen, zu der Sie sich als Verantwort- liche gemeinsam mit Ihren Mit- arbeiter/innen anmelden können. Eine Aussendung ist per Info-Mail am 19. April erfolgt. Arzt im LändLe 05-2018 | 5 Veranstaltung Awareness Schulung – Sichere Nutzung E-Mail und Internet 7. Juni 2018, 19.00 Uhr, Fachhochschule Vorarlberg die Kosten belaufen sich pro angemeldete Arztpraxis auf 50 euro. diese Fortbildung ist mit 2 Punkten aus „Sonstige Fortbildung“ auf das dFP der Österreichischen ärztekammer anrechenbar.

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