AIL Juni 2018
Konsenspapier zum neuen Erwachsenenschutzgesetz Alle Ärzte wurden bereits per Rundschreiben darüber informiert, dass das neue Erwachsenen schutzgesetzes mit 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Sowohl für angestellte als auch für niedergelassene Ärzte können sich durch das neue Erwachsenenschutzgesetz einige Änderungen ergeben. Arzt & Recht D as neue Erwachsenen- schutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entschei- dungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Die Ent- scheidungsfähigkeit der Betrof- fenen wird auch im Bereich der Personen- und Familienrechte we- sentlich gestärkt. Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten basiert künftig auf vier Säulen mit unter- schiedlich weitgehenden Befug- nissen und fördert ein stärkeres Hinschauen, Reflektieren und Dif- ferenzieren aller Beteiligten. Damit soll für jede Situation die bestmög- liche Lösung gefunden werden, um der betroffenen Person so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Han- deln zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Ver- fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat zusammen mit den betroffenen Interessenvertretun- gen und Angehörigen der Gesund- heitsberufe ein Konsenspapier er- arbeitet. Arzt & Recht Das Konsenspapier können Sie auf der Homepage der Ärztekam- mer für Vorarlberg unter https:// www.arztinvorarlberg.at/aek/dist/ downloadarea.html herunterladen. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Herr Mag. Stefan Nitz (05572/21900-46, stefan.nitz@ aekvbg.at) gerne zur Verfügung. aon-austria.at 90 Jahre Aon. 10 Jahre Vero. Aon Austria 100 Jahre Erfolgsgeschichte, die Zukunft sichert. Kurhan/Fotolia Aon-Vero-Inserat-Arztmagazin.Oktober2017.indd 1 19.10.2017 12:06:22 Die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO), verlangt, dass alle niedergelassenen Ärzte dokumentie- ren, wie und warum personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz die- ser Daten ergriffen werden und wie die Rechte der betrof- fenen Personen wahrgenommen werden. Zur Erfüllung dieser Pflichten hat die Österreichische Ärztekammer gemeinsam mit den Landesärztekammern Dokumente geschaffen, sodass Sie diese Dokumenta- tionspflichten ohne großen Aufwand erfüllen können. Die Dokumente wurden bereits an alle niedergelassenen Ärzte versendet. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter, Mag. Stefan Nitz (05572/21900-46, stefan.nitz@aekvbg.at ), gerne zur Verfügung. Datenschutz- Grundverordnung 18 | Arzt im Ländle 06-2018
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