AIL Juni 2018

Konsenspapier zum neuen Erwachsenenschutzgesetz Alle Ärzte wurden bereits per Rundschreiben darüber informiert, dass das neue Erwachsenen­ schutzgesetzes mit 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Sowohl für angestellte als auch für niedergelassene Ärzte können sich durch das neue Erwachsenenschutzgesetz einige Änderungen ergeben. Arzt & Recht D as neue Erwachsenen- schutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entschei- dungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Die Ent- scheidungsfähigkeit der Betrof- fenen wird auch im Bereich der Personen- und Familienrechte we- sentlich gestärkt. Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten basiert künftig auf vier Säulen mit unter- schiedlich weitgehenden Befug- nissen und fördert ein stärkeres Hinschauen, Reflektieren und Dif- ferenzieren aller Beteiligten. Damit soll für jede Situation die bestmög- liche Lösung gefunden werden, um der betroffenen Person so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Han- deln zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Ver- fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat zusammen mit den betroffenen Interessenvertretun- gen und Angehörigen der Gesund- heitsberufe ein Konsenspapier er- arbeitet. Arzt & Recht Das Konsenspapier können Sie auf der Homepage der Ärztekam- mer für Vorarlberg unter https:// www.arztinvorarlberg.at/aek/dist/ downloadarea.html herunterladen. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Herr Mag. Stefan Nitz (05572/21900-46, stefan.nitz@ aekvbg.at) gerne zur Verfügung. aon-austria.at 90 Jahre Aon. 10 Jahre Vero. Aon Austria 100 Jahre Erfolgsgeschichte, die Zukunft sichert. Kurhan/Fotolia Aon-Vero-Inserat-Arztmagazin.Oktober2017.indd 1 19.10.2017 12:06:22 Die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO), verlangt, dass alle niedergelassenen Ärzte dokumentie- ren, wie und warum personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz die- ser Daten ergriffen werden und wie die Rechte der betrof- fenen Personen wahrgenommen werden. Zur Erfüllung dieser Pflichten hat die Österreichische Ärztekammer gemeinsam mit den Landesärztekammern Dokumente geschaffen, sodass Sie diese Dokumenta- tionspflichten ohne großen Aufwand erfüllen können. Die Dokumente wurden bereits an alle niedergelassenen Ärzte versendet. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter, Mag. Stefan Nitz (05572/21900-46, stefan.nitz@aekvbg.at ), gerne zur Verfügung. Datenschutz- Grundverordnung 18 | Arzt im Ländle 06-2018

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