AIL Juli/August 2018
Ausbildungsevaluierung I m Auftrag der Bundeskurie angestellte Ärzte befragt das Ärztliche Qualitätszentrum alle in Ausbildung befind- lichen Ärztinnen und Ärzte (Basisausbildung, Allgemeinmedizin und Facharztausbildung) und ersucht diese die Qualität ihrer Ausbildung, Arbeitsabläufe und Organisation, Arbeitsbelastung und Leistungsdichte etc. in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten zu bewerten. Bis Ende Juli 2018 läuft die nächste Evaluierungsphase für die Facharztausbildung. Die Bewertung in der Basi- sausbildung erfolgt kontinuierlich (quartalsweise) und in der Allgemeinmedizin nach Abschluss einer Abteilung. Um eine hohe Beteiligung der Ausbildungsevaluierung zu gewährleisten und im Interesse eines aussagekräftigen Befragungs ergebnisses bitten wir alle Kolleginnen und Kollegen an der Evaluierung teilzunehmen! In diesem Zusammenhang wollen wir noch auf die Broschüre zur Ärzteausbildungsevaluierung, „Du bist am Wort“, welche unter www.aerztekammer.at/download zum Abruf bereit steht, verweisen. Ärztinnen und Ärzte konnen außerdem ihre Wünsche oder Anregungen in der ,,Zukunftsbox“, einer Online-Plattform der Bundeskurie angestellter Ärzte, unter https://www.wirsinddiezukunft.atl#zukunftsbox , posten. Änderung der Richtlinien für die Veröffentlichung von Leserbriefen im „Arzt im Ländle“ Liebe Leserinnen und Leser! Auf den Leserbrief von Dr. Hermann Anzenbacher im „Arzt im Ländle 06-2018“ (Seite 11) erhielten wir diverse Rückmeldungen und Reaktionen. Für den Herausgeber und die Redaktion ist und war klar, dass das Ärztegesetz eindeutig regelt, ob und wann komplementär-medizinische Maßnahmen eingesetzt werden dürfen. Ein Leserbrief ist eine persönliche Meinung. Daher verweisen wir nochmals dezidiert auf § 49 Abs. 1 Ärztegesetz: „Ein Arzt ist verpflichtet, ... nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards, insbesondere aufgrund des Gesundheits qualitätsgesetzes (GQG), BGBl. I Nr. 179/2004, das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren“. Das bedeutet einen klaren Vorrang der Schulmedizin, nur wenn schulmedizinische Maßnahmen versagen oder gar nicht zur Verfügung stehen, ist die Anwendung komplementär medizinischer Methoden wie die der Homöopathie erlaubt. Daher veröffentlichen wir dazu auch einen Beitrag von Frau OÄ Dr. Nina Susanna Häring zu Diagnostik, Management und Therapie der Hymenopterengiftallergie, eine Zusammenfassung der AWMF Leitlinie – siehe Seite 26-30. Bislang haben wir alle Leserbriefe im „Arzt im Ländle“ publiziert. Aufgrund der eingegangenen kritischen Reaktionen haben wir die Richtlinien für die Veröffentlichung von Leserbriefen bzw. offenen Briefen überarbeitet und werden nicht mehr alle eingehenden Leserbriefe veröffentlichen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Redaktion und der Herausgeber ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! ARZT IM LÄNDLE 07/08-2018 | 13
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