AIL Juli/August 2018

Sprechstunden Präsident MR Dr. Michael Jonas Donnerstagnachmittag nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Vizepräsidenten 1. Vizepräsident Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr 2. Vizepräsident Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie niedergelassene Ärzte Obmann Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag Obmannstellvertreterin: Dr. Gabriele Gort jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie angestellte Ärzte Obmann Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr Obmannstellvertreterin: Dr. Anna Steiner jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 servicestelle@aekvbg.or.at Servicestelle für Ausbildungsärzte Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und Ärzte bemühen. Dazu wird unter servicestelle@aekvbg.or.at eine eigene E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein, schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anlie- gen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch gerne Anregungen und Vorschläge entgegen. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! Sitzungstermine 2. Halbjahr 2018 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversamm­ lungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Montag, 17.9.2018, 19.00 Uhr Montag, 26.11.2018, 19.00 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, 24.9.2018, 19.30 Uhr Montag, 12.11.2018, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Mittwoch, 26.9.2018, 19.30 Uhr Mittwoch, 05.12.2018, 19.30 Uhr In einer Werbung auf der Homepage www.vol.at im November 2017 wurde unter der Überschrift „5 Gründe für den Gang zumWahlarzt“ u.a. behauptet, Kassenarzt- besuche seien mit langenWartezeiten verbunden und es bestehe die Gefahr, imWartezimmer angehustet zu werden, sowie Kassenärzte müssten jeden einzelnen Patienten so schnell wie möglich abfertigen und der Service bei Wahlärzten sei imVergleich zu Kassenärzten generell besser. Die Vorarlberger Ärztekammer hat ein gerichtliches Verfahren eines Kassenarztes gegen diese Werbung unterstützt. Nunmehr hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die zuständige Firma aus Wien es zu unterlassen hat, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs dies zu behaupten oder sinngleiche Äußerungen aufzustellen. Gerichtsurteil – Unterlassung von Behauptungen über Kassenärzte 20 | ARZT IM LÄNDLE 07/08-2018

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