AIL Juli/August 2018

Heilmittel-, Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung mit der VGKK Streichung der freien Verschreibbarkeit von Genteal und Hylocomod Augentropfen ab 1. August 2018 ARZT IN DER PRAX I S In konstruktiven Gesprächen konnte mit derVGKK erreicht werden, dass die bestehende Zielvereinba- rung, die Erleichterungen bei der Medikamentenverordnung (insb. den Entfall von diversen chefärzt­ lichen Bewilligungspflichten) vorsieht, umweitere zwei Jahre bis zum 31. Juli 2020 verlängert wird. B isher waren in der Liste der bewilligungsfrei verschreib- baren Medikamente auch Augentropfenpräparate (Genteal und Hylocomod) enthalten. Die freie Verschreibbarkeit dieser Au- gentropfenpräparate muss leider mit 1. August 2018 gestrichen werden, da diese Augentropfenpräparate im Apotheken-Warenverzeichnis nicht als Arzneispezialitäten gelistet sind, sondern imKapitel für Gesundheits- produkte und Ergänzungssortiment. Die Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung lässt eine Vereinbarung zum Entfall der Bewilligungspflicht jedoch nur für Arzneispezialitäten zu, nicht aber für solche Produkte. Laut VGKK ist daher eine Streichung dieser Augen- tropfenpräparate aus dieser Liste im Hinblick auf eine österreichweit einheitliche und rechtskonforme Vorgangsweise notwendig. Diese Augentropfenpräparate können künftig auch in Vorarlberg auf Kosten der Kasse nur noch im Einzelfall mit chefärztlicher Bewil- ligung verordnet werden. D as West Nil-Virus gilt als Erre- ger von West Nil-Fieber, es kann durch heimische Stechmücken (Gel- sen) übertragen werden. Jährlich be- ginnt die Saison der Übertragung An- fang Juni und dauert bis Ende Oktober. Das natürliche Reservoir des West Nil- Virus sind über 300 Vogelarten. Men- schen und andere Säugetiere, vor allem Pferde, gelten als Fehlwirte. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Die Krankheit äußert sich meist unter dem Bild eines grippalen Infektes, typischerweise mit plötzlichem, hohem Fieber, Muskel- und Kopfschmer- zen oder anderen grippeähnlichen Symp- tomen sowie fallweise Magen-Darm- Beschwerden, Lymphknotenschwellungen und Hautflecken. Die Symptome zeigen sich meist binnen 3 und 14 Tagen nach dem Stich einer infizierten Mücke. In seltenen Fällen (weniger als 1 Prozent) kann es zur schwer verlaufenden West Nil- Meningitis oder -Enzephalitis kommen. Typische Anzeichen dafür sind Bewusst- seinstrübung, Koordinationsstörungen, Schluckbeschwerden, extreme Müdigkeit oder Schwindel kombiniert mit Verhal- tens- und Persönlichkeitsänderungen. Die- se schweren Verläufe können auch zu blei- benden Schäden und zum Tod führen. Ein höheres Alter (ab 50 Jahre) und das Be- stehen einer Immunsuppression sind we- sentliche Risikofaktoren für schwere Ver- läufe unter Beteiligung des zentralen Ner- vensystems. Seit 2009 wurden vom Zentrum für Viro- logie Wien insgesamt 27 humane Fälle in Österreich dokumentiert. Nach Einfüh- rung der Meldepflicht im Jahr 2015 wur- den im Schnitt sechs Fälle pro Jahr gemel- det, die autochthon erworbenen Infektio- nen wurden inWien, Niederösterreich und Burgenland lokalisiert. Insbesondere neurologische Fachabteilun- gen werden gebeten, das West Nil Fieber in die differentialdiagnostischen Überlegun- gen einzubeziehen und auf die bestehende Meldepflicht hingewiesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums oder auf ecdc.europa.eu. Information des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beginn der Hauptübertragungszeit West Nil-Fieber 22 | ARZT IM LÄNDLE 07/08-2018

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