AIL Juli/August 2018
D ie Spezialisierungsverord- nung der Österreichischen Ärztekammer sieht die Möglichkeit einer Spezialisierung in Geriatrie, Phoniatrie, Handchi- rurgie, Palliativmedizin, Derma- tohistopathologie und fachspezi- fischer psychosomatischer Medi- zin sowie ab 1. Juni in Neonatolo- gie und Pädiatrischer Intensivme- dizin, Pädiatrischer Hämatologie und Onkologie und Pädiatrischer Endokrinologie und Diabetologie vor. Spezialisierungen sind in an- erkannten Spezialisierungsstätten zu absolvieren. Die Antragsformulare für Spe- zialisierungen und weitere Infor- mationen können nunmehr unter wwww.aerztekammer.at/Ärztin- nen/Ausbildung/Spezialisierun- gen aufgerufen werden. Dabei können die Spezialisie- rungen Geriatrie und Palliativ- medizin nach Übergangsbestim- mungen beantragt werden. Für die Spezialisierung Geriatrie ist als Übergangsbestimmung vorge- sehen, dass Personen, die vor dem 1. Jänner 2017 nachweislich eine zumindest dreijährige Tätigkeit ge- mäß der Umschreibung des Fach- gebietes und den Spezialisierungs- inhalten der Spezialisierung in Geriatrie zurückgelegt und ein Di- plom „Geriatrie“ der Österreichi- schen Ärztekammer erworben ha- ben, berechtigt sind, bei der Ös- terreichischen Ärztekammer einen Antrag auf Prüfung der Gleichwer- tigkeit in Hinblick auf die Speziali- sierung in Geratrie zu stellen. Für die Spezialisierung Palliativmedi- zin ist als Übergangsbestimmung vorgesehen, dass Personen, die vor dem 1. Juli 2017 nachweislich eine zumindest achtzehnmonatige Tä- tigkeit gemäß der Umschreibung des Fachgebietes und den Spezia- lisierungsinhalten der Spezialisie- rung in Palliativmedizin zurückge- legt und ein Diplom „Palliativme- dizin“ der Österreichischen Ärzte- kammer erworben haben, berech- tigt sind, die Spezialisierung in Pal- liativmedizin zu führen. Der An- trag ist an die Österreichische Ärz- tekammer einzubringen. Weiters besteht die Möglich- keit, statt der Additivfächer Ger- iatrie und Phoniatrie sowie ab 1. Juni statt der Additivfächer Neo- natologie und Pädiatrische Inten- sivmedizin, Pädiatrische Intensiv- medizin und Neonatologie, Pädiat- rische Hämatologie und Onkologie sowie Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie nach Meldung an die Ärztekammer die entsprechende Spezialisierung zu führen. Schließ- lich sind Ärzte, die ein Diplom„Psy- chosomatische Medizin“ erworben haben, berechtigt, die Spezialisie- rung in fachspezifischer psychoso- matischer Medizin zu führen. Der Antrag ist an die Österreichische Ärztekammer durch eine von dieser zur Verfügung gestellte Applikation elektronisch einzubringen. Für Fragen stehen Ihnen Dr. Jür- gen Winkler (Tel. 05572/21900- 34) und Mag. Stefan Nitz (Tel. 05572/21900-46) gerne zur Verfü- gung. Spezialierungsverordnung Nach Abschluss der Ausbildung zumArzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt ist eine Spezialisierung in Form einer Weiterbildung, die auch sonderfachübergreifend sein kann, möglich. AbsolventInnen der Studienjahr 1973/74, 1974/75 der Medizinischen Fakultät Innsbruck werden gesucht. Alle zwei Jahre veranstaltet ALUMN-I-MED, die AbsolventInnenorganisation der Medizinischen Universität Innsbruck ein Treffen für MedizinerInnen, die vor über 40 Jahren in Innsbruck studiert haben. Die nächste Veranstaltung für AbsolventInnen der Studienjahre 1973/74 und 1974/75 findet am 5. und 6. Oktober 2018 statt. Vor kurzem wurde eine erste „Save-the-Date“ Einladung versendet, aber nicht in allen Fällen konnten die Adressen der ehemaligen Studierenden eruiert werden. AbsolventInnen werden daher gebeten, sich zu melden, damit sie eine persönliche Einladung erhalten. Weitere Informationen und Onlineanmeldung: https://www.i-med.ac.at/event/jahrgangstreffen2018.html Rückkehr an die Medizinische Universität Innsbruck Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at ARZT IM LÄNDLE 07/08-2018 | 7
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