AIL Oktober 2018

VORARLBERGER LANDESKRANKENHÄUSER VORARLBERG HAT VIELE GUTE SEITEN Dazu gehören zum Beispiel 111 Blasmusikvereine, 1.026 Pistenkilometer und 41 Schigebiete. Hier lässt sich’s gut leben. Und hier lässt sich’s auch wunderbar arbeiten. Die Landeskrankenhäuser suchen: V FACH-/OBERÄRZTIN/ARZT FÜR NEUROLOGIE UND PSYCHIATRIE am Landeskrankenhaus Rankweil V STATIONSÄRZTIN/ARZT FÜR NEUROLOGIE UND PSYCHIATRIE am Landeskrankenhaus Rankweil Wir bieten Ihnen einen modernen Arbeitsplatz, gute Weiterbildungsund Karrieremöglichkeiten sowie Kinder- betreuung. Melden Sie sich und lernen Sie uns kennen! www.go-vorarlberg.at Praxisräume in Bregenz-Zentrum zu vermieten Besetzung von Kassenvertragsarztstellen Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Juli/ August-Ausgabe des Arzt im Ländle ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen für Allgemeinmedizin in Hard (Nachfolge Dr. Axel Stöckl) mit der Alleinbewerberin Frau Dr. Martina Büchele besetzt wird. Für die ebenfalls ausgeschriebene Kassenvertragsfach­ arztstelle für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Bregenz (Nachfolge Dr. Georg Hollenstein), sind keine Bewerbungen eingegangen. Vermiete komplett eingerichtete Ordination / nur Räumlichkeiten (110 m 2 ) Nutzung zur Zeit als Wahlarztordination Innere Medizin. Besichtigung jederzeit nach Absprache möglich. Weitere Informationen: Dr. Georg Piller, Jahnstrasse 11, Bregenz Tel: 0664-35 800 70, E-Mail: ordination.piller@gmail.com Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig im Vorhinein an die Ärztekammer schrift- lich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspätete Mel­ dungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträ- ge, Kammerumlagen) für denArzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekam- mer zu melden! ARZT IM LÄNDLE 10-2018 | 11

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