AIL Oktober 2018

ARZT & RECHT Wiedereingliederungsteilzeitgesetz BeimWiedereingliederungsteilzeitgesetz, welches seit 01. Juli 2017 besteht (vgl. die Berichterstattung in der Juni 2017-Ausgabe des Arzt im Ländle, Seite 13) haben sich bei der Umsetzung der Regelungen über die Wiedereingliederungsteilzeit Zweifelsfragen zur Frage des Zeitpunkts des Antritts der Wie- dereingliederungsteilzeit ergeben. Durch eine Gesetzesnovelle wurden diese für die Praxis relevanten Fragen nunmehr geklärt. Demnach wurde im Arbeitsver- tragsrechts-Anpassungsgesetz (AV- RAG) eine neue Bestimmung ge- schaffen, welche besagt, dass gemäß § 13a AVRAG ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nach ei- ner mindestens sechswöchigen un- unterbrochenen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unglücksfall (Anlassfall) mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin schriftlich eine Herabsetzung der wöchentli- chen Normalarbeitszeit um min- destens ein Viertel und höchstens die Hälfte (Wiedereingliederungs- teilzeit) f ür die Dauer von min- destens einem Monat bis zu sechs Monaten vereinbaren kann, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbro- chen drei Monate gedauert hat. ARZT & RECHT Diese Änderung trat rückwirkend mit 01.07.18 in Kraft. Bei Fragen können Sie sich ger- ne an Herrn Dr. Jürgen Winkler (juergen.winkler@aekvbg.at) oder Herrn Mag. Stefan Nitz (stefan.nitz@aekvbg.at ) wenden. PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Vorarlberg Telefon: 050303-39205 Zollgasse 6 Telefax: +43(0)50303-39290 6850 Dornbirn / Österreich Ausland: +43/50303-39205 www.pensionsversicherung.at pva-lsv@pensionsversicherung.at Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen für Innere Medizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechenbaren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.052,80 pro Monat (100 %). Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Cirotzki Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht ÄrztInnen für Allgem inmedizin • für externe Pflegegeld-Gutachtertätigkeiten auf Honorarbasis FachärztInnen für Innere Medizin, FachärztInnen für Neurologie und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechen- baren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.164,10 pro Monat (100 %). Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Bader Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung Ihr Partner für die Hausapotheke Mehr als nur verlässlich  www.JACOBY-GM.at Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at 18 | ARZT IM LÄNDLE 10-2018

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