AIL November 2018
D ie zirkulierenden Influenzavi- ren verändern sich sehr häufig, weshalb Influenza-Impfstoffe in ihrer Zusammensetzung (Influenza- virus-Impfstämme) gegebenenfalls jähr- lich aktualisiert werden müssen. Grundsätzlich ist die Influenza-Impfung für alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen, insbesonde- re für Ältere, chronisch Kranke, Perso- nengruppen mit anderen Risikofaktoren und Personal im Gesundheitswesen. Das Ansprechen auf eine Influen- zaimpfung ist abhängig von der Immun- kompetenz, der individuellen Influenza-In- fektions- bzw. Impfgeschichte und der Übereinstimmung der Impfstämme mit den saisonal zirkulierenden Influenzaviren. Da nicht vorhersehbar ist, welche Stämme in Österreich in der kommen- den Saison tatsächlich vorherrschen wer- den und wie exakt sie durch den Impf- stoff abgedeckt sein werden, ist eine Vor- hersage zur Schutzwirkung der Influen- zaimpfung vor der Saison nicht möglich. Gesamt gesehen sind Geimpfte ge- genüber den Nicht-Geimpften jedenfalls im Vorteil. Sollten Geimpfte trotz Impfung er- kranken ... • verläuft die Erkrankung zumeist milder und kürzer, • erleiden sie deutlich weniger Influ- enza-bedingte Komplikationen, • und benötigen seltener einen Kran- kenhausaufenthalt. Die beste Zeit für die Influenzaimpfung beginnt Ende Oktober. Sie kann aber zu jedem späteren Zeitpunkt, auch während bereits Influenza-Fälle auftreten, durch- geführt werden. Die Auswahl des Impfstoffes sollte gemäß Zulassung und Verfügbarkeit er- folgen und individuelle Kriterien wie Al- ter, Grundkrankheit oder Expositionsri- siko berücksichtigen. Ergänzend zur Impfung kann bei In- fluenza-Erkrankung von Risikopersonen der frühzeitige Einsatz von Neuramini- dase-Hemmern sinnvoll sein. Influenza-Impfstoffe (inaktiviert, systemisch applizierbar) Alle in Österreich zugelassenen Influen- za-Impfstoffe enthalten 3 oder 4 von der WHO und EMA für die jeweilige Saison empfohlene Influenzavirus-Impfstäm- me: zwei Influenza A-Stämme (derzeit A(H1N1)pdm09 und A(H3N2)) und ei- nen oder beide Vertreter der Influenza B- Linien. Die Verwendung von tetravalen- ten Influenza-Impfstoffen (zwei A- und zwei B-Influenzastämme) ist von Vorteil, um eine breitere Abdeckung zu erzielen. Alle inaktivierten Impfstoffe sind nicht adjuviert, bis auf einen trivalenten der besonders für ältere Personen empfohlen wird (siehe dort). Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) Der Lebendimpfstoff ist ein tetravalenter Impfstoff und enthält (derzeit) Influenza A(H1N1)pdm09 und A(H3N2) und bei- de Vertreter der Influenza B-Linien. Er ist für Kinder und Jugendliche vom voll- endeten 2. bis zum vollendeten 18. Le- bensjahr zugelassen. Wird die Erstimpfung gegen Influen- za ab dem vollendeten 2. Lebensjahr durchgeführt, wird die Verwendung des tetravalenten, intranasalen Lebendimpf- stoffes empfohlen. Dieser wird bis zum vollendeten 8. Lebensjahr bei Erstimp- fung (noch nie zuvor gegen Influenza ge- impft), oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat, 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. Untersuchungen zur Feldeffektivität der Lebendimpfung ergaben in Europa (England, Finnland) und Kanada gute Resultate, speziell auch gegenüber A(H1N1)pdm09. Kontraindikationen für die Leben- dimpfung sind Erkrankungen oder Me- dikationen bzw. Therapien, die mit Immunsuppression/-schwäche verbun- den sind, zum Beispiel akute und chroni- sche Leukämie, Lymphom, symptomati- sche HIV-Infektion, zelluläre Immunde- fekte und hoch dosierte Kortikosteroid- Behandlung. Unter Langzeit-Aspirin- Therapie ist eine Lebendimpfung al- tersunabhängig ebenso kontraindiziert (Reye Syndrom). Details siehe Fachin- formation. Für diese angeführten Perso- nengruppen ist jedoch eine Influenza- Impfung mit einem inaktivierten Impf- stoff besonders wichtig und indiziert! Kinder und Jugendliche Die Influenza-Impfung ist für alle Kinder und Jugendlichen jährlich empfohlen, besonders für Säuglinge und Kleinkinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollendeten 8. bzw. 9. (tetravalenter Totimpfstoff) Lebensjahr oder wenn das Kind bisher erst eine ein- zige Impfung erhalten hat (abweichend von der Fachinformation), sollen 2 Imp- fungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden. Bei Kindern in den ersten 6 Lebens- jahren ist eine Influenzainfektion ein häufiger Grund für eine Aufnahme im Spital. Gründe für die stationäre Aufnah- me sind: Verdacht auf schwere Infektion, Fieberkrampf, Atemnot, Austrocknung sowie Durchfall und Erbrechen. Obwohl Todesfälle in dieser Alters- gruppe selten vorkommen, wurden in Ös- terreich in der Influenzasaison 2017/2018 mehr Todesfälle bei Kindern mit einer nachgewiesenen Influenzainfektion beob- achtet als im gesamten Jahr 2017 durch In- fektionen mit Meningokokken, Pneumo- kokken und Hämophilus influenzae (Er- reger der eitrigen Meningitis ab dem 3. Le- bensmonat) zusammen. Erwachsene bis zum vollendeten 65. Lebensjahr Für Erwachsene ist eine jährliche Imp- fung mit einem tetravalenten Impfstoff empfohlen, weil in dieser Altersgruppe (besonders bei den jüngeren Erwachse- nen) von keiner gut ausgeprägten Im- munität gegen Influenzaviren B ausge- gangen werden kann. Dies betrifft insbe- sondere auch Schwangere und Frauen, die während der Influenzasaison schwan- ger werden wollen, Stillende, Personen im Umfeld von Neugeborenen und von Information des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Empfehlung Influenza-Impfung („Grippeimpfung“) Saison 2018/2019 Stellungnahme des Nationalen Impfgremiums (Stand: September 2018) ARZT IN DER PRAX I S 18 | ARZT IM LÄNDLE 11-2018
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