AIL November 2018
Immunsupprimierten, stark überge- wichtige Personen, Personal des Gesund- heitswesens sowie von Kinderbetreu- ungseinrichtungen und von Sozialberu- fen, Betreuungspersonen und Haushalts- kontakte von Risikopersonen (siehe wei- ter unten), sowie Personen mit häufigen Publikumskontakten und Reisende. Ins- besondere empfohlen ist die Influenza- Impfung auch für Personen mit chroni- schen Erkrankungen/Therapien ohne re- levante Immunsuppression, wie zum Beispiel bei chronischen Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen (außer Hyperto- nie), neurologischen Erkrankungen, Stoffwechselkrankheiten (bei gut einge- stelltem Diabetes mellitus), Kortison- Kurzzeittherapie etc. Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Auch für Personen dieser Altersgruppe ist eine jährliche Influenzaimpfung empfoh- len. Personen höheren Alters sind in der Regel von Influenza B-Virusinfektionen seltener betroffen, da diese während ihrer Lebensspanne bereits häufiger Influenza B-Erkrankungen mit Vertretern beider Linien durchgemacht haben und somit davon auszugehen ist, dass Personen die- ser Altersgruppe eine gute Immunität ge- gen Influenza B-Viren aufweisen. Wenn ältere Personen trotzdem an Influenza B erkranken, so können diese Infektionen aber auch besonders schwer verlaufen. Seniorinnen und Senioren sollten be- vorzugt mit einem adjuvierten Impfstoff (zugelassen ab dem vollendeten 65. Le- bensjahr) geimpft werden (trivalent). Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass er in dieser Altersgruppe höhere Antikör- perspiegel induziert. Ist nach den epidemiologischen Da- ten mit hoher Wahrscheinlichkeit (siehe dazu die Daten des DINÖ) von einem intensiven Auftreten des Influenza B- Stammes, welcher nur durch die tetrava- lente Impfung abgedeckt wird, zu rech- nen (B Yamagata), wird ergänzend zum trivalenten Impfstoff nach einem Min- destabstand von 4 Wochen oder von vornherein eine Impfung mit dem tetra- valenten Impfstoff empfohlen. Risikopersonen: schwer chronisch Kranke, Immunsupprimierte Bei Personen mit schweren Grundkrank- heiten, Immundefekten und/oder mittel- gradiger oder schwerer Immunsuppressi- on bzw. immunsupprimierenden Thera- pien wird eine Kombination von adjuvier- tem Impfstoff und zusätzlich ein weiterer nicht adjuvierter Influenza-Impfstoff (je nach epidemiologischer Situation triva- lent oder tetravalent) in einem Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen. Der trivalente, adjuvierte Impfstoff Fluad ist zugelassen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, eine Verwendung in jün- gerem Alter wäre in diesem Fall eine me- dizinisch gerechtfertigte Anwendung des Impfstoffs außerhalb der Zulassung, also „off label“. Die entsprechende Vorgehensweise bei immunsupprimierender/immunmo- dulierender Therapie (besonders bei Checkpoint Inhibitoren, Biologika) soll- te unbedingt mit der behandelnden Ärz- tin oder dem behandelnden Arzt bespro- chen werden In jedem Fall ist auch das Umfeld von Risikopersonen konsequent zu impfen. Trivalente adjuvierte Influenza-Vakzine Tetravalente, inaktivierte Influenza-Vakzine Tetravalente Lebend-Vakzine Vollendetes 6. Lebensmonat bis vollendetes 2. Lebensjahr + 1 Vollendetes 2. bis vollendetes 18. Lebensjahr + 2 + 2 Vollendetes 18. bis vollendetes 65. Lebensjahr + Ab vollendetem 65. Lebensjahr + (+) 3 Risikopersonen (schwer chronisch Kranke, stark Immunsupprimierte) + 4 + 4 Tabelle 1: Personengruppen und bevorzugte Empfehlung (Erläuterungen zu den angeführten Personengruppen siehe auch im Text) 1. Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollendeten 8. bzw. 9. (tetravalenter Totimpfstoff) Lebensjahr oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Impfung erhalten hat (abweichend von der Fachinformation), sollen 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden. 2. Bei Erstimpfung von Personen vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollte wegen des besseren immunologischen Primings der nasale Lebendimpfstoff verwendet werden. Dieser wird bis zum vollendeten 8. Lebensjahr bei Erstimpfung (noch nie zuvor gegen Influenza geimpft) oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. Ist dieser nicht verfügbar, so sollte der tetrava- lente, inaktivierte Impfstoff verwendet werden, dieser wird bis zum vollendeten 9. Lebensjahr bei Erstimpfung oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat, 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. 3. Ist nach den epidemiologischen Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem intensiven Auf treten des Influenza B-Stammes, welcher nur durch die tetravalente Impfung abgedeckt wird, zu rechnen (B Yamagata), wird ergänzend oder von vornherein eine Impfung mit dem tetra valenten Impfstoff empfohlen. 4. Bei Immunsuppression sequentielle Impfung: zuerst trivalent adjuviert (teilweise altersabhängig auch off-label), im Intervall von mindestens 4 Wochen in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage eine weitere tri- oder tetravalent, inaktivierte, nicht adjuvierte Impfung. Bei Nicht-Verfügbarkeit der tetravalenten Impfstoffe kann auch ein trivalenter Impfstoff verwendet werden, es ist für die 3 enthaltenen Stämme von einer vergleichbaren Wirksamkeit und Sicherheit auszugehen. Diese werden bis zum vollendeten 8. Lebensjahr bei Erstimpfung oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat ebenfalls 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. ARZT IM LÄNDLE 11-2018 | 19
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