AIL November 2018

C E T E R U M Die Frist für die Stellungnahmemöglichkeit zum Sozialversi- cherungs-Organisationsgesetz hat am 19. Oktober geendet. Wir haben die Zeit noch einmal genutzt, waren bei Landesrat Christian Bernhard und haben versucht, ihm die Problem- punkte darzulegen. Außerdem haben wir gemeinsam mit dem Netzwerk der Vorarlberger Gesundheitsberufe einen Ge- sprächstermin mit Nationalrat Reinhard Bösch und Bundesrat Christoph Längle von der FPÖ geführt. Beide haben unsere Kritikpunkte gut verstanden und zugesagt, die Punkte in Wien zu thematisieren. Ein bereits vereinbarter Termin mit den Nati- onalrats- und Bundesratsabgeordneten der ÖVP musste von diesen aufgrund einer kurzfristig einberufenen Parlamentsson- dersitzung abgesagt werden. Zum Zeitpunkt des Verfassens meines Artikels wurde uns noch kein Ersatztermin genannt. Derzeit ist völlig offen, was die Bundesregierung mit den sehr vielen kritischen Stellungnahmen macht. Insbesondere die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs müsste für die Bundesregierung Anlass sein, ihr Vorhaben grundlegend zu überdenken. Dieser kritisierte massiv, dass we- der erkennbar ist, ob die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs er- füllt wird, noch dass Berechnungen vorhanden sind, die nach- vollziehen lassen, welche Einsparungen durch die geplante Fu- sion zu erreichen sind. Weiters wird von ihm bemängelt, dass keinerlei Berechnung für die Fusionskosten vorliegen. Heftige Vorgaben für eine Regierung, die lauthals eine Pati- entenmilliarde verspricht. Es ist und bleibt doch recht eindeutig, dass das Ganze ein Prestigeprojekt ist, das einer verstärkten Einflussnahme der Bundespolitik auf die Sozialversicherungen sowie einer Zent- ralisierung der Finanzmittel und der Entscheidungsbefugnisse in Wien dient. Koste es, was es wolle. Wir hoffen, dass sich unsere Landespolitiker in erster Linie den Patient/innen im Land und dem Föderalismus ver- pflichtet fühlen und sich noch kräftig in die Gesetzgebung einbringen. Wir haben in einer ausführlichen Stellungnahme unsere entscheidenden Kritikpunkte formuliert und sie in einem gesonderten Artikel zusammengefasst, den Sie auf Sei- te 6 und 7 finden. Ich darf die Lektüre empfehlen. VP Kurienobmann Dr. BurkhardWalla Sozialversicherungs-Organisationsgesetz ARZT IM LÄNDLE 11-2018 | 3

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