AIL Jänner/Februar 2019
III. Zusatzleistung für freipraktizierende Ärzte a) Die Zusatzleistung errechnet sich aus dem Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung abzüglich des Grund- und Ergänzungsleistungsbeitrages (inkl. allfälliger Zuschläge nach § 3 Abs 7) und darf die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur Zusatzleistung nicht überschreiten. b) Der Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung, das sind Grund- und Ergänzungsleistung (inkl. allfälliger Zuschläge nach § 3 Abs 7) sowie die Zusatzleistung, beträgt für das Jahr 2019 € 25.128,–. c) Die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur Zusatzleistung beträgt im Jahr 2019 € 165.384,–. Anmerkung: Ab einem Eintrittsalter nach Vollendung des 45. Lebensjahres sind Zuschläge zur Grund- und Ergänzungsleistung gemäß der in § 3 Abs 7 der Beitragsordnung angeführten Aufstellung zu leisten. UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN IV. Bestattungsbeihilfe jährl. € 42,12 für alle Fondsmitglieder V. Hinterbliebenenunterstützung (inkl. Ablebensversicherung) jährl. € 588,96 für alle Fondsmitglieder VI. Waisenzusatzversicherung bis 31.12.1992 (§ 44 Abs 7 Satzung) - für das dritte mitversicherte Kind. jährl. € 53,52 - für das erste und zweite Kind (bei Vollversicherung) jährl. € 104,64 VII. Krankenunterstützung für freipraktizierende Ärzte und Wohnsitzärzte jährl. € 462,84 VIII. Notstandsfonds jährl. € 53,52 für alle Fondsmitglieder KRANKENVERSICHERUNG a) pro Kind bis zum vollendeten 18. Lj. mtl. € 70,62 b) pro Erwachsenem bei Eintritt bis zum 35. Lj. mtl. € 172,63 c) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 35. Lj. mtl. € 219,73 d) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 50. Lj. mtl. € 313,87 e) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 55. Lj. mtl. € 368,80 f) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 60. Lj. mtl. € 486,49 g) pro Erwachsenem nach Pensionseintritt mit Vorversicherungszeiten im Ausmaß von 0 bis 10 Jahre mtl. € 486,49 11 bis 15 Jahre mtl. € 368,80 16 bis 20 Jahre mtl. € 313,87 ab 21 Jahre mtl. € 219,73 Krankenversicherung § 30a ab 1.1.2019 Anlage C der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg TEIL 1: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung; (AVB-1995/Fassung Juli 2012) TEIL 2: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; Tarif VAEK19; Erster Abschnitt – Tarifbestimmungen TEIL 3: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; Tarif VAEK19; Zweiter Abschnitt – Leistungen Hinweis: Detaillierte Informationen zu den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Kammerhomepage unter www.arztinvorarlberg.at (Interner Bereich/Wohfahrtsfonds) ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019 | 13
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