AIL Jänner/Februar 2019
Besetzung von Kassenvertragsarztstellen Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der November-Ausgabe des Arzt im Ländle ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen • für Allgemeinmedizin in Egg (Nachfolge Dr. Josef Nardin) mit dem Alleinbewerber Herr Dr. Thomas Rümmele, • für Psychiatrie im Bezirk Bregenz (neue Stelle) (ausgenommen Bregenzerwald) oder im Bezirk Dornbirn (ausgenommen Hohenems) mit der Alleinbewerberin Dr. Zeynep Vetter, • für Augenheilkunde und Optometrie in der Stadt Bregenz (neue Stelle) mit der Erstgereihten Dr. Ulrike Röser, besetzt werden. Der Gesellschafteranteil von 50% in der bestehenden Erweiterungs-Gruppenpraxis Dr. Pfatschbacher, Dr. Fleisch OG Radiologie Bludenz wird mit Dr. Alexander Günther besetzt. Für die ebenfalls ausgeschriebene Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Bludenz (Nachfolge Dr. Günter Tschol), sind keine Bewerbungen eingegangen. Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden . Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen , sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Mag. Stefan Nitz Tel. 05572/21900-46) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen . Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! Hinweis zur Bewerbung um Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin Wie bereits in der Ausgabe des Arzt im Ländle vom Dezember 2016, sowie einem Informationsschreiben, welches an alle Fachärzte für Innere Medizin erging, mitgeteilt, darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Bundeskurie der Niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer eine neue Richtlinie über die Durchführung von gastrointestinal- endoskopischen Leistungen beschlossen hat. Diese ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Damit ergeben sich auch Änderungen im Zusammenhang mit Bewerbungen für Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin. Für die Zusatzqualifikationen „Gastroskopie“ und „Koloskopie“ (sofern der Bewerber nicht ohnehin über das von der ÖÄK ausgestellte Additivfacharztdiplom „Gastroenterologie und Hepatologie“ verfügt) können im Bewerbungsverfahren Punkte nur dann vergeben werden, wenn die Ärztekammer für Vorarlberg zuvor die entsprechenden Ausbildungsnachweise für Gastroskopie und Koloskopie nach dieser neuen Richtlinie anerkannt und eine entsprechende Bestätigung ausgestellt hat. Es wird daher nochmals allen Interessenten für eine Kassenvertragsfacharztstelle für Innere Medizin empfohlen, rechtzeitig die entsprechende Anerkennung in Gastroskopie und Koloskopie bei der Ärztekammer für Vorarlberg zu beantragen, damit im tatsächlichen Bewerbungsfall die erforderliche Anerkennung/Bestätigung dann auch vorliegt. Für Fragen steht Mag. Stefan Nitz (Tel. 05572/21900-46, stefan.nitz@aekvbg.at) gerne zur Verfügung . M ENTORING -P ROJEKT Ä RZTEKAMMER V ORARLBERG Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019 | 23
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