AIL Jänner/Februar 2019

Umsetzung der Datenschutzgrund- verordnung für Schulärztinnen und Schulärzte G roße Bedeutung kommt der Frage, wie bzw. wo die schulärztliche Dokumen- tation angelegt ist, zu. Falls diese selbst innerhalb einer eigenen IT- Infrastruktur geführt wird, muss ein sogenanntes Verarbeitungsver- zeichnis, analog dem des nieder- gelassenen Arztes geführt werden. Auch sollte festgehalten werden, wie vertrauliche Informationen an die Schule übermittelt werden. Für den Fall, dass die schul- ärztliche Dokumentation lokal in der Schule erfolgt und dort geführt wird, ist es empfehlenswert, dass dies in einer Vereinbarung mit der Schule festgehalten wird. Auch in diesem Fall ist die Schulärztin/der Schularzt jedoch datenschutzrecht- licher Verantwortlicher und muss daher auch das genannte Verar- beitungsverzeichnis führen. Da die Schule dann jedoch der Schulärz- tin/dem Schularzt die Infrastruktur für die Dokumentation zur Verfü- gung stellt, ist diese als Auftragsver- arbeiter anzusehen, weshalb dann eine entsprechende Auftragsverar- beitervereinbarung mit der Schule Unabhängig davon, ob eine Tätigkeit als Schulärztin oder Schularzt im Rahmen eines Dienstver­ hältnisses oder freiberuflich an einer Schule ausgeübt wird, sind Schulärztinnen und Schulärzte da­ tenschutzrechtlich immer als sogenannte Verantwortliche zu qualifizieren. Der Verantwortliche ist rechtlich für die korrekte Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Einhaltung der da­ tenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. abzuschließen wäre. In diesen Fäl- len wäre es empfehlenswert, direkt mit der Schulanstalt in Verbindung zu treten. Zur Erfüllung der datenschutz- rechtlichen Verpflichtungen sind von der Österreichischen Ärzte- kammer in Zusammenarbeit mit RA Mag. Markus Dörfler Unter- lagen bzw. Vorlagen entwickelt worden, welche glei- chermaßen auch für den schulärztlichen Bereich verwendet werden kön- nen. In den genannten Unterlagen erhalten Sie allgemeine Informationen und Muster zum soge- nannten Verarbeitungs- verzeichnis, Informatio- nen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf die Datensicherheit, sowie Anleitungen zur Erfüllung der Betroffenenrechte. Die Unterlagen kön- nen gerne jederzeit bei der Ärztekammer für Vorarl- berg angefordert werden. Für ergänzende Fragen steht Ihnen unser Herr Mag. Stefan Nitz (stefan.nitz@aekvbg. at, 05572/21900-46) jederzeit gerne zur Verfügung. Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at M entoring -P rojekt Ä rztekaMMer V orarlberg ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019 | 25

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