AIL Jänner/Februar 2019
ARZT IN DER PRAX I S gewicht, Adipositas Mikro- oder Macrocephalie. Das Somato- gramm ist aufzubewahren und bei Folgebesuchen zu verwen- den: 8 Punkte – Pos. 429 Fortführung eines Somatogramms: 6 Punkte (einmal pro Patient und Quartal verrechenbar); nicht im selben Quartal für einen Patienten verrechenbar, in dem die Pos. 419 zur Ab- rechnung gelangt. – Pos. 636 D-Dimer: 8 Punkte (Die Kosten des Testsets sind mit dem Tarif abgegolten; die Testsets können von den Vertragsärz- ten bei der VGKK über den Ordinationsbedarf zum Einkaufs- preis der VGKK gekauft werden) – Pos. 890 und 950: können ab 1.1.2019 auch von Kassenvertrags- fachärzten für Lungenkrankheiten abgerechnet werden. Für die Verrechnung bedarf es einer Sondergenehmigung. Für den Ab- schluss einer solchen Sondergenehmigung ist unter Nachweis der fachlichen Qualifikation (ÖÄK-Ultraschall-Zertifikat) bei der Ärztekammer für Vorarlberg anzusuchen. – Pos. 4052: € 3,00 (Information und individuelle Beratung im Rahmen des BKFP – mehr dazu siehe oben Punkt 11) – Pos. 3.03 HbA1c – die Verrechnungsbeschränkung, wonach dieser Parameter nur 1 mal pro Patient und Quartal verrech- net werden kann, entfällt ab 1.1.2019 (nur vom Großlabor ab- rechenbar) – Pos. 14.35 NT-pro-BNP mit 60 Punkten wird ab 1.1.2019 neu geschaffen (nur vom Großlabor abrechenbar) Die Sonderregelung zur verbesserten Honorierung bei unbe setzten Kassenstellen kommt ab 1.1.2019 auch bei Ausfall eines Vertragsarztes für zumindest sechs Wochen infolge elternschafts- bedingter Karenzierung oder Krankenstand zur Anwendung. Zur nachhaltigen Förderung von Bewerbungen bei der Ausschrei- bung von Kassenvertragsstellen für Allgemeinmedizin unterstützt die VGKK die Ausbildung von Ärzten für Allgemeinmedizin im Rahmen der verpflichtenden Lehrpraxis. Zu diesem Zweck erhält jeder Vertragsarzt für Allgemeinmedizin, der nach den Bestim- mungen der zum 1.6.2018 in Kraft getretenen Rahmenvereinba- rung über die Durchführung der Lehrpraxis für Allgemeinmedi- zin in Vorarlberg einen Lehrpraktikanten ausbildet, ab 1.1.2019 einen Zuschuss zu seinen Aufwendungen in Höhe von monat lich € 200,00. Dieser Zuschuss kann vom Lehrpraxisinhaber bei der VGKK innerhalb von vier Wochen nach Beendigung einer je- den Lehrpraxisausbildung schriftlich angefordert werden. Kammer und Kasse haben sich weiters darauf verständigt, dass bei Kassenstellen, die trotz dreimaliger Ausschreibung nicht besetzt werden können, im Einzelfall eine Standortförderung in Höhe von einmalig € 44.000,00 gewährt werden kann. Diese Standort- förderung soll einen Anreiz für unentschlossene Kassenstellenin- teressentinnen und -interessenten sein, sich um eine Kassenstelle zu bewerben. Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen im Vergleich zum Kollektiv- vertrag 2018. Der (neue) Kollektivvertrag ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. • Valorisierung der Kollektivvertragsge- hälter sowie der Infektionszulage und Strahlenschutzzulage um 3,5% • Valorisierung der IST-Gehälter um 2% Alle niedergelassenen Ärzte wurden bereits im Dezember mit in einem entsprechen- den Rundschreiben darüber informiert. Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärzten Der Kollektivvertrag für Angestellte bei niedergelassenen Ärzten wurde für das Jahr 2019 aktualisiert und am 17. Dezember 2018 zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg, Kurie der niedergelassenen Ärzte, und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, 6900 Bregenz, Reu tegasse 11, abgeschlossen. Impfempfehlungstarif seit 1. Jänner 2019 Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte hat eine Erhöhung der Aktions-Impfempfehlungstarife ab 1.1.2019 beschlossen. Die Empfehlungstarife für Impfungen sind daher ab 1.1.2019 wie folgt: • Impfungen im Rahmen von Aktionen der ÖÄK/aks € 16,– (insb. Grippeimpfung, FSME, ...) • Impfungen außerhalb von Aktionen € 19,– 32 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019
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