AIL Jänner/Februar 2019

AUVAsicher Honorarerhöung für 2019 § 16 der Vereinbarung zur Durchführung des § 78a ASchG sieht vor, dass das Honorar für AUVAsicher Vertragspartner ab 2007 jährlich am 1. Jänner nach dem „Tariflohnindex 1986 für freie Berufe“ mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Das auf diese Weise berechnete Stundenhonorar wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Somit ergibt sich nach der Indexanpassung für 2019 ein Stundensatz von e 148,06. Dies bedeutet eine Erhöhung um e 6,92 (+ 4,9%). Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat in seiner Sitzung am 14. November 2018 beschlossen, die arbeitsmedizinischen Empfehlungstarife gültig ab 1. Jän- ner 2019 wie folgt festzulegen. Einsatzzeit Betrag pro Stunde in e Stunden / Jahr 1-80 175,88 81-180 145,64 >180 119,50 Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2018 geltenden Honorare um 2,3 % erhöht. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren. Rezeptgebühr sowie Mindestbetrag für die Kostenbeteiligung für Heilbehelfe und Hilfsmittel im Jahr 2019 Der Hauptverband der österreichischen Sozialversiche- rungsträger hat bekannt gegeben, dass die Rezeptgebühr im Jahr 2019 e 6,10 beträgt. Hierbei wird von der Auf­ wertungszahl 1,020 ausgegangen. Der Mindestbetrag für den Kostenanteil der Versicher- ten bzw. des Versicherten bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln wird im Jahr 2019 e 34,80 betragen (20 % der täglichen Höchstbeitragsgrundlage). Lebensversicherungsuntersuchung Indexanpassung Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte informiert hiermit über die erfolgte Indexanpassung per 1. Jänner 2019 gemäß § 6 Abs. 3 der Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen: • Ärztliches Attest für Lebensversicherungen gem. $ 4: € € 154,47 • Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten gem. S 5 (1) € € 42,64 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Vorarlberg Telefon: 050303-39205 Zollgasse 6 Telefax: +43(0)50303-39290 6850 Dornbirn / Österreich Ausland: +43/50303-39205 www.pensionsversicherung.at pva-lsv@pensionsversicherung.at Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen für Innere Medizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechenbaren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.052,80 pro Monat (100 %). Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Cirotzki Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht ÄrztInnen für Allgem inmedizin • für externe Pflegegeld-Gutachtertätigkeiten auf Honorarbasis FachärztInnen für Innere Medizin, FachärztInnen für Neurologie und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechen- baren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.164,10 pro Monat (100 %). Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Bader Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019 | 33

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