AIL Jänner/Februar 2019

Die von Finanzreferent Dr. Ulrich Amann im Detail vorgetragenen und erläuterten Voranschläge der Kammerverwaltung, des Wohlfahrtsfonds und der Kassenärzt- lichen Verrechnungsstelle wurden von der (erweiterten) Kammervollversamm- lung einstimmig beschlossen. ... aus der Kammervollversammlung Die Berichte der Funktionäre, die Voranschläge für das Haushaltsjahr 2019, die Beschlussfassung über die Änderung der Umlagenordnung sowie Änderungen bei der Satzung und der Beitragsord­ nung des Wohlfahrtsfonds standen im Mittelpunkt der ordentlichen und erweiterten Kammervoll­ versammlung am 17. Dezember 2018. V oranschlag für das Haus­ haltsjahr 2019 der Kam­ merverwaltung und der Kassenärztlichen Verrechnungs­ stelle Finanzreferent Dr. Ulrich Amann legte die Voranschläge 2019 der Kammerverwaltung und der Kas- senärztlichen Verrechnungsstelle vor. Das Budgetvolumen für die Kammerverwaltung wurde für das kommende Jahr mit € 3.470.000,– veranschlagt. Gegenüber dem Vor- jahr bedeutet das eine Erhöhung um € 55.000,– Die kassenärztliche Verrech- nungsstelle wird als Gewerbebe- trieb geführt. Für das Jahr 2019 wird ein geringer Abgang erwartet. Die Kammervollversammlung beschloss eine Änderung der Um- lagenordnung und genehmigt auch einstimmig die ab 1. Jänner 2019 geltenden neuen Umlagensätze (Nä- heres hierzu auf den Seiten 8+9). Erweiterte Kammervollver­ sammlung –Wohlfahrtsfonds Finanzreferent Dr. Ulrich Amann präsentierte und erläuterte in der erweiterten Vollversamm- lung den Voranschlag 2019 des Wohlfahrtsfonds. Die erwarteten Einnahmen aus dem Wohlfahrts- fonds liegen demnach für 2019 bei € 31.810.000,–. Die Aufwen- dungen für Pensionsleistungen (Alter-, Invaliditäts- Kinder-, Wit- wen- und Waisenunterstützung) an die Ärzte werden mit insgesamt € 14.670.000,– veranschlagt. Die Gesamtausgaben werden in der Höhe von € 31.810.000,– erwartet. Änderung der Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds Nach Erläuterung Dr. Heinzle be- schloss die erweiterte Kammervoll­ versammlung einstimmig Ände- rungen in der Satzung des Wohl­ fahrtsfonds inklusive der neuen Leistungs- und Beitragssätze. Diese beschlossenen Änderungen können von unserer Homepage (www.arzt­ invorarlberg.at ) unter „Organisati- on/Rechtliche Grundlagen“ herun- tergeladen werden. Auf den Seiten 12+13 finden Sie auch die Beitrags- und Leistungs- sätze für das Jahr 2019 im Detail. Wichtig Umlagenordnung ab 1.1.2019 Die Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2018 die Umlagenordnung samt Umlagensätze für das Jahr 2019 beschlossen. Die Umlagenordnung kann von der Homepage www.arztinvorarlberg.at unter „Organisation/Rechtliche Grundlagen“ heruntergeladen werden. Auf der Seite 8+9 finden Sie auch die Umlagensätze für das Jahr 2019. Satzung und Beitragsordnung sowie Anlagen A, B und C des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg Die Erweiterte Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sit- zung am 17.12.2018 eine Änderung der Satzung (5. Satzungsänderung, Anlage A und C) des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg beschlossen. Die Satzung und Beitragsordnung können von der Homepage www.arzt­ invorarlberg.at unter „Organisation/Rechtliche Grundlagen“ heruntergeladen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten 10-13. AUS DER KAMMER ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! 6 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019

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