AIL Jänner/Februar 2019
Ermäßigungsmöglichkeiten zur Umlagenordnung 2019 • Wahlärzte können Anträge auf Ermäßigung der Landeskammer- umlage (§ 4 Abs. 2 lit. b) auf 0,5% der um die Sachleistungshonorare der VGKK für die Vorsorge- und Sozialmedizin (insb. auch MUKI- Honorare) verringerten Einnah- men (Umsätze) des Vorjahres aus ärztlicher Tätigkeit als niederge- lassener Arzt stellen, die Mindest- gesamtkammerumlage ist jedoch jedenfalls zu entrichten. Ein sol- cher schriftlicher Ermäßigungs- antrag kann – außer in besonders begründeten Fällen – längstens binnen 1 Monat nach Zustellung der Umlagenvorschreibung ge- stellt werden. Mit dem Ermäßi- gungsantrag ist eine Bestätigung des Steuerberaters über die Höhe der Einnahmen (Umsätze) des Vorjahres vorzulegen. • Angestellte Ärzte, die teilzeitbe- schäftigt sind, können schriftlich eine Ermäßigung der Umlage ge- mäß §§ 4 Abs 1 lit c, d und e und 2 Abs 1 lit d auf das Ausmaß ihrer Teilzeitbeschäftigung (z.B. bei 80%- Anstellung Ermäßigung um 20%) beantragen, die Mindestgesamt- kammerumlage ist jedoch jeden- falls zu entrichten. Ein solcher schriftlicher Ermäßigungsantrag kann – außer in besonders be- gründeten Fällen – längstens bin- nen 1 Monat nach Zustellung der Umlagenvorschreibung ge- stellt werden. Mit dem Ermäßi- gungsantrag ist eine Bestätigung des Dienstgebers über das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung vorzu legen. • Über schriftlichen Antrag können Umlagen vom Präsidenten nach Anhörung des Finanzreferenten nachgelassen, ermäßigt, gestundet oder deren Entrichtung in ange- messenen Teilzahlungen bewilligt werden, soweit damit Härtefälle vermieden werden können. Ein solcher Antrag kann – außer in besonders begründeten Fällen – längstens binnen 1 Monat nach Zustellung der Umlagenvorschrei- bung gestellt werden. Mit dem Antrag sind die Einnahmen (Um- sätze) aus ärztlicher Tätigkeit in der von der Ärztekammer gefor- derten Form nachzuweisen (z.B. Bestätigung Steuerberater, Ein- kommenssteuererklärung, Ein- kommenssteuerbescheid, ...). Für Fragen steht Ihnen Frau Daniela Gürth unter der Tel.-Nr. 05572-21900-32 jederzeit gerne zur Verfügung. Umlagenordnung ab 1.1.2019 Die Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2018 die Um lagenordnung samt Umlagensätze für das Jahr 2019 beschlossen. Auf den Seiten 8+9 finden Sie alle Um lagensätze für das Jahr 2019. Nachstehend die genauen Informationen über Möglichkeiten zur Einbrin gung von Ermäßigungsanträgen: A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 info@webmed.at www.webmed.at „Neben den umfassen- den Möglichkeiten von WEBMED AM hat mich die freundliche und fachkundige Beratung überzeugt.” Dr. Barbara Schmidbauer, Ludesch ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019 | 7
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