AIL Jänner/Februar 2019
Umlage gemäß § 4 Absatz 3 der Umlagenordnung Euro a) ÖÄK-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der angestellten Ärzte angehören, ausgenommen Turnusärzte 36,00 b) ÖÄK-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der niedergelassenen Ärzte angehören 36,00 Umlagen zur anteilsmäßigen Bestreitung der Kosten der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 2 Abs 1 lit d und Abs 2 der Umlagenordnung a) ÖÄK-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der angestellten Ärzte angehören, ausgenommen Turnusärzte 253,20 b) ÖÄK-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der niedergelassenen Ärzte angehören 253,20 c) ÖÄK-Umlage für ausschließlich als Turnusärzte in die Ärzteliste eingetragene Ärzte 198,00 d) ÖÄK-Bundesfachgruppenumlage für Fachärzte für Radiologie: für Fachärzte mit Ordination, Gesellschafter von Gruppenpraxen und für Wohnsitzärzte 210,00 für ausschließlich angestellte Fachärzte 66,00 e) ÖÄK-Bundessektionsumlage für Turnusärzte 0,00 f) ÖÄK-Referatsumlage für alle hausapothekenführenden Ärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen 60,00 g) ÖÄK-Umlage für den Bezug der Österreichischen Ärztezeitung für alle Ärzte 0,00 h) ÖÄK-Umlage für den Fonds für Öffentlichkeitsarbeit für alle Ärzte 15,00 i) ÖÄK-Bundessektionsumlage für alle ordinationsführenden Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, sowie Wohnsitzärzte, die Ärzte für Allgemeinmedizin oder approbierte Ärzte sind. 3,60 j) ÖÄK-Bundessektionsumlage für alle ordinationsführenen Fachärzte (ausgenommen Fachärzte für Radiologie) einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, sowie Wohnsitzärzte, die Fachärzte, nicht jedoch Fachärzte für Radiologie, sind 6,12 k) ÖÄK-Umlage für Qualitätsmanagement (QM) und Qualitätssicherung (QS) für alle Ärzte mit Ordination, sowie Gesellschafter von Gruppenpraxen 66,00 Mindestgesamtkammerumlage gemäß § 3 Abs 1 3. Satz der Umlagenordnung a) für angestellte Ärzte und Wohnsitzärzte 199,50 b) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Ärzte für Allgemeinmedizin oder approbierte Ärzte sind 523,80 c) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Fachärzte sind, ausgenommen Fachärzte für Radiologie 526,32 d) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Fachärzte für Radiologie sind 730,20 ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! ARZT IM LÄNDLE 01/02-2019 | 9
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=