AIL März 2019

AUS DER KAMMER Wir empfehlen jeder Ärztin/ jedem Arzt den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die ins- besondere auch Deckung für (gerichtliche) Streitigkeiten mit derartigen Schwindelfirmen bie- tet. Falls nämlich ein Arzt von ei- ner Schwindelfirma auf Zahlung geklagt wird, erfolgt die Vertre- tung vor Gericht nicht durch den Schutzverband, sondern muss die Rechtsvertretung durch einen eige- nen Rechtsanwalt auf Kostenrisikos des Arztes/der Rechtsschutzversi- cherung vorgenommen werden. Schutzverband gegen unlauterenWettbewerb Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien F +43-1-5057893 E office@schutzverband.at W www.schutzverband.at Wenn Sie derartige Aussendun- gen erhalten, beachten Sie folgen- de Punkte: • Jede Aussendung, sei sie noch so offiziell, genau durchsehen und nicht unterschreiben, zurücksen- den oder einzahlen. • Falls die Aussendung unseriös oder irreführend wirkt bzw. nicht zuzuordnen ist, keinesfalls beant- worten oder eine Einzahlung und Unterschrift leisten. • Bei irrtümlicher Unterfertigung nichts bezahlen, sondern schrift- lich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums erklären. In weiterer Folge nach Irrtumsan- fechtung nicht von Mahnungen, auch von Inkassobüros, beeindru- cken lassen, bei einer Klage aber je- denfalls einen Rechtsanwalt kon- sultieren. Irreführende Aussendungen für Eintragungen in Berufsver- zeichnissen oder Branchenregis- ter haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Trotz zahlrei- cher Warnungen durch die Ärz- tekammer kommt es aber immer wieder vor, dass Ärztinnen und Ärzte auf derartige Angebote he- reinfallen und böse Überraschun- gen erleben. Eine von der Ärz- tekammer für Vorarlberg beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb eingegangene Mit- gliedschaft soll helfen gegen sol- che Machenschaften gemeinsam vorzugehen. Für den Fall, dass also ein Kam- mermitglied von einem derartigen Fall betroffen ist, kann es sich un- ter Vorlage entsprechender Unter- lagen (Kopien von unterschriebe- nem Vertragstext, AGB, Rechnung etc.) am besten per E-Mail direkt an den Schutzverband gegen un- lauteren Wettbewerb, Schwarzen- bergplatz 14, 1040 Wien, wenden. Schutzverband gegen unlauterenWettbewerb Warnhinweis: zum Jahresbeginn vermehrt wieder Adressbuchbetrüger unterwegs Zurzeit erhalten Ärztinnen und Ärzte wiederum verstärkt Anfragen von dubiosen Unternehmen. Aktuell versendet das „Wirtschafts- und Gewerberegister“ ein Erhebungsformular für eine Datenaktualisierung, jedoch schließt man damit ein kostenpflichtiges Abo für eine Online Eintragung in einem dubiosen Branchenregister ab. Master of Science in Geriatrie Der Beginn des 9. Masterlehrgangs Geriatrie musste leider aus organisatorischen Gründen verschoben werden und startet nun am 17. Oktober 2019. Termine Modul A 17. – 19. Oktober 2019 Modul B 02. – 06. Dezember 2019 Modul C 13. – 15. Februar 2020 Modul D 02. – 06. März 2020 Dieser Lehrgang wurde speziell für ÄrztInnen konzipiert, die sich im Bereich Geriatrie mit einem zusätzlichen aka- demischen Abschluss qualifizieren möchten und bietet wis- senschaftlich fundierte und praxisnahe Ausbildung auf dem Gebiet der Geriatrie, Gerontologie (Biogerontolo- gie und Sozialgerontologie) und Wissenschaftsmethodik. Weitere Informationen finden Sie unter www.donau-uni. ac.at/geriatrie . Für Rückfragen stehen Ihnen Mag. (FH) Lydia Krejci un- ter lydia.krejci@donau-uni.ac.at bzw. 02732/893-2815 und Iris Fichtner (bei inhaltlichen Fragen) unter iris.fichtner@ hausderbarmherzigkeit.at bzw. 01/401 99-1337 gerne zur Verfügung. 14 | ARZT IM LÄNDLE 03-2019

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