AIL März 2019
ARZT IN DER PRAX I S Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1.1.2019: Bereitschaftsdienste, Gemeindearztverträge, Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung Die Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Gemeindeverband und die Ärztekammer für Vorarlberg haben in den Verträgen über die ärztliche Versorgung an Wochentagen sowie in den Gemeindearztverträgen vereinbart, die Entschädi- gungsbeiträge entsprechend dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (Basis 1.1.1995) anzupassen. Für das Jahr 2019 ergeben sich somit nachstehende Leistungsentschädigungen: 1) Bereitschaftsdienste Die Entschädigungsbeiträge wurden entsprechend der Indexerhöhung um 2,03 % valorisiert. Diese Valorisierung ist bei der Auszahlung der Bereitschaftsdienste an Wochentagen des 1. Quartales 2019 bereits berücksichtigt. 2) Gemeindeärzte Die Indexerhöhung im Jahre 2018 betrug durchschnittlich 2,03 %. Zu den nachstehenden Beträgen muss noch der Vorsteuerausgleich in Höhe von 4,5 % dazugerechnet werden. Laut Mustergemeindearztvertrag a) nach lit. a bis d - Kilometergeld für Fahrten im Flachland € 1,24 für Fahrten im Gebirge € 1,80 für je 10 Gehminuten Fußweg € 4,51 - Entschädigung für Zeitaufwand (ausgenommen Fahrzeit), pro angefangene Stunde € 135,35 - Gebühr für Aktenstudium bzw. sonstige Vorbereitungszeit, pro angefangene Stunde € 135,35 b) nach lit. e - einfache Untersuchung € 67,67 - Eignung für Atemschutzgeräte € 177,16 - psychiatrische Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz € 145,00 c) nach lit. f - pro Bett monatlich (wenn es im Monat mindestens 2 Wochen belegt ist) € 5,64 d) nach lit. g - ein monatliches Pauschale in Höhe von € 394,78 e) nach lit. h - Kilometergeld wie nach lit. a - an Wochentagen € 146,63 - an Samstagen, Sonn- und Feiertagen € 164,23 - Nachtzuschlag (20.00 bis 07.00 Uhr) € 39,48 3) Atemschutzuntersuchung Für die Atemschutzuntersuchung wird ab 1.1.2019 ein Betrag von € 177,16 zuzüglich eines Vorsteuerausgleiches in der Höhe von 4,5 % bezahlt. 4) Empfehlungstarif für Herzschrittmacherentfernung Für die Herzschrittmacherentfernung bei Verstorbenen soll der Tarif wie für die Totenbeschau, das sind für das Jahr 2019 € 146,63, zur Anwendung kommen. 22 | ARZT IM LÄNDLE 03-2019
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