AIL März 2019

AUS DER KAMMER ... aus der Kurie Angestellte Ärzte VON VP KURIENOBMANN DR . HERMANN BLASSNIG B eides wurde unlängst ein- mal mehr vom personal- verantwortlichen Direktor der Krankenhaus-Betriebsgesell- schaft öffentlich eingefordert. Das geltende KA-AZG be- findet sich bekanntlich auf Ini- tiative der Bundesländer (insb. V-T-OÖ-NÖ) in Novellierung. Ein unlängst bekannt geworde- ner Formulierungsvorschlag hat entsprechende Reaktionen seitens der Ärztekammern und anderer Arbeitnehmervertreter, aber auch der Politik, hervorgerufen. Abgesehen von einer dauer- haften Opt-out-Verlängerungs- möglichkeit von bis zu 6 Monaten stieß insbesondere die eklatante und absolut inakzeptable Verkür- zung der täglichen Ruhezeit auf 5 (fünf) Stunden nach dem letzten Einsatz auf Unverständnis, Ab- lehnung und Unmut. In einer von den Landesärzte- kammern unterstützten Resolu- tion der „Bundeskurie Angestell- te Ärzte“ wurden die formulier- ten Veränderungen der derzeiti- gen Gesetzeslage strikt abgelehnt. Diese breite Ablehnung führ- te zu einem Gespräch zwischen der zuständigen Bundesministe- rin Mag. Beate Hartinger-Klein und den Obleuten der Länderku- rien. Insbesondere die komplexe Problematik der Ruf bereitschaft konnte der Ministerin näher- gebracht werden, sodass der ge- nannte Formulierungsvorschlag vorläufig zurückgestellt und al- ternativ vereinbart wurde, das Thema Ruf bereitschaft an sich auf Ministerial- und ÖÄK-Ebene neu zu bewerten. Von den Trägern der Kranken- anstalten im Land, insbesonde- re vom Land Vorarlberg, fordern wir die unmissverständliche Un- terstützung hinsichtlich der Bei- behaltung des gesetzlichen Status quo. Dies umso mehr, als wir ge- rade im Land durch gemeinsame Bemühungen sehr gute, pragma- tische Lösungen im Rahmen der KA-AZG-Umsetzung gefunden und implementiert haben. Die Folgen waren eine deut- liche Zunahme der Arbeitszu- friedenheit in den Spitälern so- wie insgesamt eine markante At- traktivitätssteigerung der Spitals- standortes Vorarlberg. Es besteht derzeit schlicht und ergreifend kein Änderungsbedarf am geltenden KA-AZG. Die vor- gegebenen Ruhezeiten sind aus hinlänglich bekann- ten Gründen notwen- dig, eine Kürzung der- selbigen im angedach- ten Ausmaß wäre gera- dezu absurd und oben- drein fahrlässig. Dieses labile, ge- meinsam Erreich- te jetzt (wieder) kon- terkarieren zu wollen ist prima vista unver- ständlich, gleichsam aber auch unschwer zu durchschauen. Die vor- gebrachten Argumen- te (Ausbildung, Auf- rechterhaltung der Pa- tientenversorgung, kri- tischer Arbeitsmarkt, etc.) gehen ins Leere. Die Organisation der spitalsärztlichen Pati- Flexibilität und Liberalisierung der spitalsärztlichen Arbeit entenversorgung auf hohem Ni- veau ist ein komplexes und kost- spieliges Unterfangen, darf jedoch nicht – in rückwärtsgewandter Manier – zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Wieviel Geld man dafür in einem prosperie- renden Land bereitzustellen ge- willt ist, ist eine gesellschaftspo- litische Frage. Die Sicherheit der Patientin- nen und Patienten steht jedenfalls auch dieses Mal nicht zur Dispo- sition. Kurienobmann VP Dr. Hermann Blaßnig Aon Austria Millennium Park 9|6890 Lustenau|t +43 (0)57800 900| office.vbg@aon-austria.at |aon-austria.at Ärzte sind einer Reihe von Risiken ausgesetzt und ein Fehler kann schnell gravierende Folgen haben. Zum einen für den Patienten, aber auch für den Arzt selbst, der im Schadensfall oft mit hohen Ausgleichszahlungen zu rechnen hat. Mit dem Aon Angebot sind Sie vor beruflichen Risiken optimal geschützt. Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung beraten Sie und erstellen je nach individuellen Befürfnissen Ihre maßgeschnei- derte Lösung. AON AUSTRIA BIETET, WAS FÜR ÄRZTE ZÄHLT zukunftssichere Vorsorge « umfassender Versicherungsschutz « ar ZT I m L an DL e 6 | ARZT IM LÄNDLE 03-2019

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=