AIL Mai 2019

AUS DER KAMMER Verpflichtende Lehrpraxis in Vorarlberg D ie Auswahl der Lehrpra- xis ist (sofern verfügbar) grundsätzlich frei, die Lehrpraxen sind keinem Spital fix zugeteilt. Um eine effiziente Ab- wicklung und Planung zu ermög- lichen, haben wir ein Planungstool entwickeln lassen, welches im inter- nen Bereich unserer Homepage zu finden ist. Für die Abwicklung ist folgender Prozess hinterlegt: Erstansprech- partner des Lehrpraktikanten ist der Spitalsträger, der im Planungs- tool bei der gewünschten Lehrpra- xis eine Vormerkung vornimmt. Der Lehrpraxeninhaber kann die Vormerkung (in aller Regel nach einem Kennenlerngespräch) freige- ben oder ablehnen. Zwischen Vormerkung und Freigabe durch den Lehrpraxenin- haber dürfen maximal 6 Wochen vergehen, sonst wird die Vormer- kung automatisch gelöscht (Abb. 1) Das Planungstool beinhaltet im internen Bereich eine frei zugängli- che allgemeine Übersicht, in der der jeweilige Status der Lehrpraxis (frei, vorgemerkt, gebucht, nicht verfüg- bar) ersichtlich ist. Eine Planung ist für maximal zwei Jahre pro futuro möglich. Die Dienstzuteilung wird mit- tels Abschluss einer Dienstzutei- lungsvereinbarung vorgenommen, die von Lehrpraxisinhaber, Lehr- praktikant und Spitalsträger zu un- terfertigen ist. Die Abwicklung der verpflichtenden Lehrpraxis erfolgt wie bereits im Lehrpraxisprojekt ausschließlich mittels Dienstzuteilung an den Lehrpraxeninhaber. D.h. die Lehrpraktikanten bleiben weiterhin im Spital angestellt und werden einer Lehrpraxis dienstzugeteilt. Die Abwicklung der Lehr- praxenförderung erfolgt über die Krankenhausträger und die Ärz- tekammer. Hier gilt zu beachten, dass gemäß Förderungsrichtlinie des BMASGK dem Förderungsan- suchen alle bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Rasterzeugnisse bei- gelegt werden müssen. Hinweis für die Lehrpraktikanten: Bitte kümmern Sie sich rechtzei- tig darum, dass zumindest sechs Monate vor Inanspruchnahme der Lehrpraxis alle Rasterzeugnisse be- reits abgeschlossener Ausbildungen vorliegen. Werden die Rasterzeug- nisse nicht rechtzeitig vorgelegt, ist eine Durchführung der Lehrpraxis nicht bzw. nur zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Krankenhausträger stellen den Lehrpraxeninhabern den sie betreffenden Kostenanteil halb- jährlich in Rechnung. Nachstehend finden Sie die Ansprechpartner un- serer beiden Spitalsträger: KHBG Manuela Ender, MBA Personalmanagement T +43 (0)5522 / 303-5026 manuela.ender@khbg.at KH der Stadt Dornbirn Mag. (FH) Kathrin Schönherr Personalmanagement T +43 (0) 5572 / 303-1310 kathrin.schoenherr@dornbirn.at Abb. 1: Abwicklung der Lehrpraxis Verpflichtende Lehrpraxis in Vorarlberg Die Abwicklung der verpflichtenden Lehrpraxis erfolgt wie bereits im Lehrpraxisprojekt ausschließlich mittels Dienstzuteilung an den Lehrpraxeninhaber. Dh die Lehrpraktikanten bleiben weiterhin im Spital angestellt und werden einer Lehrpraxis dienstzugeteilt. Die Auswahl der Lehrpraxis ist (sofern verfügbar) grundsätzlich frei, die Lehrpraxen sind keinem Spital fix zugeteilt. Um eine effiziente Abwicklung und Planung zu ermöglichen, haben wir ein Planungstool entwickeln lassen, welches im internen Bereich unserer Homepage zu finden ist. Für die Abwicklung ist folgender Prozess hinterlegt: Erstansprechpartner des Lehrpraktikanten ist der Spitalsträger, der im Planungstool bei der gewünschten Lehrpraxis eine Vormerkung vornimmt. Der Lehrpraxeninhaber kann die Vormerkung (in aller Regel nach einem Kennenlerngespräch) freigeben oder ablehnen. Zwischen Vormerkung und Freigabe durch den Lehrpraxeninhaber dürfen maximal 6 Wochen vergehen, sonst wird die Vormerkung automatisch gelöscht. Abbildung: Abwicklung der Lehrpraxis Das Planungstool beinhaltet im internen Bereich eine frei zugängliche allgemeine Übersicht, in der der jeweilige Status der Lehrpraxis (frei, vorgemerkt, gebucht, nicht verfügbar) ersichtlich ist. Eine Planung ist für maximal zwei Jahre pro futuro möglich. Die Dienstzuteilung wird mittels Abschluss einer Dienstzuteilungsvereinbarung vorgenommen, d e von Lehrpraxisinhaber, Lehrpraktikant und Spit lsträger zu un erfertigen ist. Die Abwickl ng der Lehrpraxenförderung erfolgt über di Krankenhausträger und die Ärztekammer. Hier gilt zu beachten, dass gemäß Förderungsrichtlinie des BMASGK dem Förderungsansuchen alle bis zu di sem Z itpunkt vorliegenden Rasterzeugnisse beigelegt werden müssen. Spitalsträger • merkt Lehrpraktikant im Planungstool vor Lehrpraktikant • führt Kennenlerngespräch mit potentiellem Lehrpraxeninhaber Lehrpraxeninhaber • gibt Lehrpraxis im Planungstool frei oder lehnt sie ab automatische E-Mail-Verständigung an Lehrpraxeninhaber automatische E-Mail-Verständigung an Krankenhausträger maximal sechs Wochen Benefizkonzert des Deutschen Ärztechors und Ärzte-Projektorchesters Konzert zur Unterstützung chronisch kranker Kinder in Vorarlberg Freitag, 17. Mai 2019, 19:30 Uhr Kulturbühne Ambach, Götzis Karten: € 25,- im Musikladen Götzis oder an der Abendkassa 12 | ARZT IM LÄNDLE 05-2019

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