AIL Mai 2019

C E T E R U M Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre ge- wählt. Es ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäi- schen Union. Es hat kein Initiativrecht für Gesetze, dieses hat ausschließlich die Europäische Kommission. Die von der Kom- mission vorgelegten Gesetze müssen vom Europäischen Parla- ment ebenso vom Europäischen Rat (Ministerrat) behandelt und beschlossen werden. Das Europäische Parlament kontrol- liert die EU-Kommission und den EU-Rat, diese Kontrollfunk- tion ist besonders wichtig. Die Europäische Union ist ein Staatenbund ohne eigene Verfas- sung, die supranationalen Souveränitätsrechte sind durch zwi- schenstaatliche Verträge der Mitgliedsstaaten geregelt. Für die Wirtschaft ist die EU essentiell. Unternehmen undWirtschafts- verbände beschäftigen in Brüssel ca. 25.000 Lobbyisten und be- einflussen die Europäische Kommission. Das europäische Par- lament kontrolliert dies und stellt somit ein Gegengewicht dar. In der Verwaltung der Gesundheitspolitik spielt die Europäi- sche Union keine Rolle. Gesundheits- und Sozialpolitik sind Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten. Allerdings unterstützt die EU die Mitgliedsstaaten bei der Förderung der Gesundheit ihrer Bürger und bei der Verbesserung des Zugangs zu den Ge- sundheitssystemen und der Wirksamkeit der Gesundheitsver- sorgung. Sie fördert die Nutzung der Informationstechnologie zur Rationalisierung der Gesundheitsversorgung (Teleme­ dizin), insbesondere bei der Kompensation des Mangels an Ärzten und Pflegepersonen in unterversorgten ländlichen Re- gionen. Im Bereich der Digitalisierung spielen wirtschaftliche Interessen eine relevante Rolle. Die EU forciert die Primärver- sorgung in eigens dafür eingerichteten Zentren, um dem wach- senden Mangel an Ärztinnen und Ärzten zu begegnen. Die me- dizinische Versorgung in den einzelnen Mitgliedsstaaten weist gravierende Unterschiede auf, die auch die enormen Unter- schiede in der Lebenserwartung der Mitgliedsstaaten erklären (Spanien, Italien, Frankreich, Schweiz, Österreich und Deutsch- land weisen eine zehn bis elf Jahre längere Lebenserwartung auf als etwa Lettland, Litauen, Bulgarien oder Rumänien). Das Risiko dieser massiven Unterschiede besteht in einer Nivellie- rung der Gesundheitssysteme nach unten. Eine Konsequenz ist u.a. eine verstärkte Binnenmigration. Gesundheitspolitik ist folglich auch kein Thema beim EU- Wahlkampf. Ich bin der festen Überzeugung, dass neben Wirt- schaftsförderungsmaßnahmen auch eine Förderung der medi- zinischen Versorgung in schwächer entwickelten Regionen Europas dringend notwendig und ein verstärktes gesundheits- politisches Engagement wichtig wäre, wichtiger als nationalis- tische Ab- und Ausgrenzungen. Ihr Präsident MR Dr. Michael Jonas EU-Wahlen am 26. Mai 2019 ARZT IM LÄNDLE 05-2019 | 3

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