AIL Juli/August 2019
G emäß § 26 Abs.1 GBRG haben sich Personen, die am 1. Juli 2018 zur Aus- übung eines der genannten Ge- sundheitsberufe berechtigt waren und diesen ausgeübt haben, bis 30. Juni 2019 bei der zuständigen Re- gistrierungsbehörde registrieren zu lassen (Bestandsregistrierung). Klargestellt wird, dass dieser Zeitpunkt auf die Antragstellung des/der Berufsangehörigen und nicht auf die abschließende Eintra- gung ins Gesundheitsberuferegis- ter abstellt. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erlaubt sich zu der gemäß § 26 Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016,idgF.; mit 30. Juni 2019 auslaufende Möglichkeit der Bestandsregistrierung für Berufsangehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technische Dienste folgende Information zu übermitteln. Um für unter die Bestandsregist- rierung fallende Berufsangehörige, die ihren Antrag bis 30. Juni 2019 ge- stellt haben, aber mit 1. Juli 2019 noch nicht in das Gesundheitsberu- feregister eingetragen sind, Rechtssi- cherheit hinsichtlich ihrer Berufsbe- rechtigung zu geben, stellen die Re- gistrierungsbehörde eine Bestäti- gung als Nachweis, dass der Antrag auf Eintragung in das Gesundheits- beruferegister fristgerecht bei der Be- hörde eingelangt ist, aus. Dies erfolgt sowohl im Onlineverfahren als auch bei persönlicher Antragstellung. Dies bedeutet, dass die betrof- fenen Berufsangehörigen mit die- ser Bestätigung über den 30. Juni 2019 hinaus berufsberechtigt sein werden, auch wenn sie noch nicht im Gesundheitsberuferegister ein- getragen sind. Hinzuweisen ist, dass die gesetzliche Bearbeitungs- frist durch die Registrierungsbe- hörden für diese Anträge sechs Monate beträgt (§ 26a GBRG). Information über Ende der Bestands- registrierung 30.6.2019 im Gesundheits- beruferegister Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at AUS deR KAMMeR „Ihre Entlastung ist unsere Mission.“ BRIDGE GmbH Lustenauerstrasse 64,6850Dornbirn tel+43(0)5572394549 www.bridge.gmbh office@bridge.gmbh Für Privatärzte und Kassenärzte mit Privatkassenstatus. Wir führen für Sie die komplette Buchhaltung inklusive Einbringung der offenen Kundenforderungen und Abwicklung des Zahlungsverkehrs wenn gewünscht. Inserat Ärztezeitung 201907.indd 1 29.06.19 11:01 12 | ARzT IM LÄNDLE 07/08-2019
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=