AIL Juli/August 2019
A U S S C H R E I B U N G V O N K A S S E N V E R T R A G S A R z T S T E L L E N Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben: 1. Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in der Stadt Bludenz (gesamtes Stadtgebiet) Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2020 (neue Stelle) 2. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Hard Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2019 (Nfg. Dr. Christian Voller) 3. Fachärztin/Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde in Lustenau Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2020 (Nfg. Dr. Gernot Hämmerle – Stellenverlegung) 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post) per Post oder händischer Abgabe eingebracht werden und müssen bis spätestens 30.08.2019, 12:00 Uhr , dort eingelangt sein.* 2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die zusatzqualifikation von der Ärzte- kammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17**, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITz), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per e-mail (aek@aekvbg.at ) • bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail (vertragspartnerabteilung@vgkk.at ) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung. 3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird für die unter Punkt 1. und 3. ausgeschriebene Stelle der 20.12.2019 , und für die unter Punkt 2. ausgeschriebene Stelle der 20.09.2019 festgelegt. 5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahl- verfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse: Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h. Der Obmann: Manfred Brunner e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h. * Hinweis: Die Büroräumlichkeiten der Ärztekammer für Vorarlberg befinden sich aufgrund der Gebäudesanierung voraussichtlich bis zum 02.08.2019 in 6850 Dornbirn, Am Kehlerpark 1 (2.OG ). Ab voraussichtlich 07.08.2019 befinden sich die Büroräumlichkeiten der Ärztekammer für Vorarlberg wieder in 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 – eine persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist bis voraussichtlich 02.08.2019 nur in 6850 Dornbirn, Am Kehlerpark 1 ( 2.OG) und ab voraus- sichtlich 07.08.2019 in 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 möglich. Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Hinblick auf den Umzug am 05.08.2019 und 06.08.2019 voraussichtlich kein Geschäftsbetrieb im Kammeramt erfolgen kann. ** Hinweis: Aufgrund der vorübergehenden Verlegung der Büroräumlichkeiten der Ärztekammer Vorarlberg ist eine persönliche Anforderung der Unterlagen bis voraus- sichtlich zum 02.08.2019 nur in 6850 Dornbirn, Am Kehlerplatz 1, und ab voraussichtlich 07.08.2019 wieder in 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 möglich. Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Hinblick auf den Umzug am 05.08.2019 und 06.08.2019 voraussichtlich kein Geschäftsbetrieb im Kammeramt erfolgen kann. AUS deR KAMMeR Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at 16 | ARzT IM LÄNDLE 07/08-2019
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