AIL Juli/August 2019

Notarztwesen Neu Bestehende Notärzte Für Notärzte mit gültigem Notarzt- diplom ändert sich nichts. Beste- hende Notarztdiplome bleiben ab dem 1. Juli 2019 weiterhin aufrecht (unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Fortbildungen ent- sprechend absolviert werden). Ärzte für Allgemeinmedizin / Fachärzte Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte der klinischen Sonder- fächer 1 können bis 30. Juni 2022 noch nach dem alten System die Notarzt-Berechtigung erlangen (ab dem 1. Juli 2022 gilt auch für sie die neue Notarztausbildung). Turnusärzte Für Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt der klinischen Son- derfächer 1 gilt bereits ab dem 1. Juli 2019 die neue Notarztausbildung. Diese gestaltet sich wie folgt: 1. Zunächst sind im Rahmen einer zumindest 33-monatigen ärztli- chen Berufsausübung klinische notärztliche Kompetenzen in fol- genden Gebieten zu erwerben: Ab dem 1. Juli 2019 wird das Notarztwesen neu geregelt. Die Details zur neuen Ausbildung wurden in der Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) festgelegt, die Mitte Juni auf der Homepage der ÖÄK kundgemacht wurde (zu finden auf www.aerztekammer.at unter dem Punkt Kundmachungen). Zum jetzigen Zeitpunkt sind leider noch nicht alle Detailpunkte zumVollzug geklärt, sodass wir Sie vorerst nur über die wesentlichen Eckpunkte informieren können. Diese Information wurde allen Kolleginnen und Kollegen bereits Ende Juni per Rundschreiben zugesendet. • Reanimation, Atemwegssicherung, Intubation und Schocktherapie sowie Therapie von Störungen des Säure-, Basen-, Elektrolyt- und Wasserhaushaltes • Anästhesie und Intensivbehand- lung • Infusionstherapie • der Chirurgie, der Unfallchirurgie einschließlich Hirn- und Rücken- marksverletzungen sowie Verlet- zungen der großen Körperhöhlen, der abdominellen Chirurgie, Tho- raxchirurgie und Gefäßchirurgie • Diagnose und Therapie von Frak- turen und Verrenkungen und • der Inneren Medizin, insbeson- dere Kardiologie einschließlich EKG-Diagnostik, der Kinder- und Jugendheilkunde, der Frauenheil- kunde und Geburtshilfe, der Neu- rologie sowie der Psychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin. Der Nachweis über die erfolgreiche Vermittlung der klinischen notärzt- lichen Kompetenzen erfolgt mittels eines Rasterzeugnisses. 2. Weiters muss ein von der ÖÄK anerkannter notärztlicher Lehr- gang mit theoretischen und prak- tischen Inhalten im Ausmaß von zumindest 80 Lehreinheiten zu je mindestens 45 Minuten absol- viert werden. 3. Zudem müssen zumindest 20 Einsätze absolviert werden (bei Turnusärzten ist eine verpflich- tende Supervision vorgesehen). 4. Nach Absolvierung der Punkte 1 bis 3 ist eine kostenpflichtige theo- retische und praktische Abschluss- prüfung zu absolvieren. Die Höhe der Prüfungsgebühr ist vom Vor- stand der ÖÄK festzulegen. Sobald alle offenen Punkte ge- klärt sind, informieren wir Sie im Detail. Für allfällige Aus- künfte steht Ihnen Herr Mag. Holzer (stefan.holzer@aekvbg. at) gerne zur Verfügung. AUS deR KAMMeR 1 Keine klinischen Sonderfächer sind: Anatomie, Gerichtsmedizin, histologie, Embryologie und Zellbiologie, Medizinische Genetik, Medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie und Pathophy- siologie, Public health, radiologie, Strahlentherapie-radio- onkologie, Transfusionsmedizin, Klinische Immunologie, Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Klinische Pathologie und Molekularpathologie, Klinische Pathologie und Neuropathologie, Klinische Mikrobio- logie und hygiene sowie Klinische Mikrobiologie und Virologie. www.arztakademie.at/velden Velden 18. – 24.8.2019 22. Ärztetage praxisorientiert - interaktiv - intensiv Ankünder_Grado_Velden_2019.indd 1 13.04.18 10:32 6 | ARzT IM LÄNDLE 07/08-2019

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