AIL September 2019

e-Card-Foto-Ausstattung ab 1.1.2020 Die Österreichische Ärztekammer informiert, dass ab 1. Jänner 2020 e-Cards von Versicherten, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, neu ausgegebene e-Cards oder ausgetauschte e-Cards mit Fotos der Versicherten bzw des Versicherten ausgestattet werden. Bis 31. Dezember 2023 müssen alle alten e-Cards gegen neue e-Cards mit Foto ausgetauscht sein. Sie haben einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder einen Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein anderes Dokument des Fremdenregisters? Ihre neue e-card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft Sie haben keines dieser Dokumente? ! Prüfen Sie das Ablaufdatum auf der e-card Rückseite ! Bringen Sie 3 bis 4 Monate davor ein aktuelles Passfoto ! Alle Registrierungsstellen auf www.chipkarte.at/foto Sie sind 70 Jahre oder älter oder in Pflegestufe 4 bis 7? Ihre neue e-card kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft: mit Foto, wenn eines vorliegt oder Sie eines bringen Kinder unter 14 Jahren: Die e-card kommt rechtzeitig und immer OHNE Foto Mehr Information auf www.chipkarte.at/foto Meine e-card – sicher mit Foto! D ie mit August in Kraft getretene Verordnung der Bun- desregierung über die nähere Vorgangsweise betreffend der Anbringung von Lichtbildern auf e-Cards (kurz: e-Card Foto Verordnung) normiert für diesen Prozess eine Un- terstützungspflicht der Ärztinnen und Ärzte, die Vertragspartner der Sozialversicherungsträger sind: So wird ab 1.1.2020, für den Fall, dass kein Foto vorhanden ist und keine der sogenannten Foto-Ausnahme (unter 14 Jahren und über 70 Jahren bzw. ab Pflegestufe 4) zutrifft, beim Stecken der e-Card im Rahmen des Arztbesuchs die Information, dass die Person ein Foto beibringen muss, erscheinen. Auf diesen Um- stand wird die Versicherte und der der Versicherte im Rahmen des Arztbesuches aufmerksam zu machen sein und es werden Informationsfolder über die Anbringung und Verwendung des Lichtbildes auf der e-Card zur Entnahme durch die Patientinnen und Patienten bereitzustellen sein. Der genannte Folder und ein Informationsplakat zum Aushang in der Ordination wird durch die Österreichische Ärtzekammer zur Verfügung gestellt. Alle Kassenärzte wurden bereits im August mit einem Schreiben über die anstehende Änderung informiert. Ein Versand der Informationsmaterialien ist für November geplant, damit diese ab 1.1.2020 bei allen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern verfügbar sind. Die Sozialversicherung hat eine Informations-Website einge- richtet, die bereits ab sofort unter www.chipkarte.at/foto zur Ver- fügung steht. Hier werden laufend neue Informationen hochge- laden, so u.a. Informationen für Versicherte in weiteren Fremd- sprachen und FAQs. Unterstützend wird auch noch eine Service- line der Sozialversicherung beratend zur Seite stehen. Arzt im Ländle Ausgabe 2019-07+08 Inserat Kollmann Variante 2B 1/4 Seite – 4c 190 x 61,25 m Das Versicherungsbüro für den Arzt im Ländle Kollmann-Versicherungsmakler GmbH Ardetzenbergstraße 6b • 6800 Feldkirch Telefon 05522 22868-12 www.kollmann-versicherungsmakler.at Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at ARZT IM LÄNDLE 09-2019 | 15

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