AIL September 2019
Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte Auch Ärztinnen und Ärzte müssen im Schadensfall gut versichert sein. Die Ärztekammer für Vorarlberg ist daher bemüht, ihren Mitgliedern den Abschluss von Versicherungsverträgen zu optimalen Konditionen zu ermöglichen. Aus diesem Grund bestehen seit über 30 Jahren Rahmenverträge zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und einzelnen Versicherungsunter nehmen zu Bestkonditionen und dies unter dem Schutz einer großen Gruppe. Sonderklasseversicherung mit der Uniqa Mit dieser privaten Krankenversi- cherung sichern Sie sich zusätzlich ab. Ärztinnen und Ärzte schätzen diese Versicherungsmöglichkeit aus den unterschiedlichsten Gründen. Das reicht von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Spezialisten, über die Möglichkeit aus Anonymi- tätsgründen das Ausland aufsuchen zu können, bis zu Gründen wie nie- manden „Bitte oder Danke“ sagen zu müssen. Der Gruppenvertrag der Ärzte- kammer für Vorarlberg inkludiert außerdem Bereiche wie Weltde- ckung, Rückholdienst, Behandlung in der Schweiz und Absicherung von geschiedenen Partnern. Betriebsunterbrechungs- versicherung mit der Uniqa Der Inhalt einer BUfT-Versicherung beinhaltet Versicherungsschutz bei fast allen Unterbrechungen, insbe- sondere bei Unfall, Krankheit und Elementarereignissen (Feuer, Was- ser, usw.) Eine BUfT-Versicherung ist vor allem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wichtig. Be- sonders bei Ordinationsgründun- gen bzw. in den Anfangsjahren ist eine solche Versicherung empfeh- lenswert, da zu Beginn ein fast prä- mienfreies Start-Versicherungsjahr gewährt wird. Die BUft der Ärztekammer für Vorarlberg sieht außerdem vor, dass hier versicherte Ärzte nach ei- nem Schadensfall nicht gekündigt werden können, sowie viele weite- re Sonderregelungen wie z.B. Ordi- nationsauflösungskosten nach Tod, Entfall einer neuerlichen Wartezeit bei gescheiterten Arbeitsversuchen, Entschädigung nach Unfällen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen, usw. Dies kann gerade bei chroni- schen bzw. schweren Erkrankungen existentiell sein, zumal ein einmal gekündigter, kranker Arzt vermut- lich keine andere Betriebsunter brechungsversicherung mehr be- kommen wird. Somit eignet sich diese Versicherung auch für ange- stellte Ärztinnen und Ärzte. Haftpflichtversicherung mit der Donau Versicherung AG Gemäß § 52d ÄrzteG darf eine frei- berufliche ärztliche Tätigkeit erst nach Abschluss und Nachweis ei- ner Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer aufgenommen werden. Folgende Ärzte müssen da- her eine den gesetzlichen Erforder- nissen entsprechende Haftpflicht- versicherung abschließen und der Österreichischen Ärztekammer im Wege der Ärztekammer für Vorarl- berg nachweisen: • Vertragsärzte • Wahlärzte • Wohnsitzärzte • Angestellte Ärzte, die neben ihrer Angestelltentätigkeit freiberuflich tätig sind, d.s. insbesondere – angestellte Ärzte, die eine eigene Ordination betreiben – angestellte Ärzte, die auf frei beruflicher Basis notärztlich tätig sind – angestellte Ärzte, die gutachter- lich tätig sind Der bestehende ÄK-Rahmenvertrag bietet nicht nur einen Kündigungs- schutz im Schadensfall für den be- troffenen Arzt, sondern eine deut- lich bessere Deckung als die von § 52d ÄrzteG geforderte Mindest- deckung, da er sich an internatio- nalen Standards orientiert. Unfallversicherung mit der Vorarlberger Landesversicherung (VLV) Die Unfallversicherung, ein fast un- erlässlicher Baustein in der Absi- cherung der Arbeitskraft, einerseits wegen des plötzlichen Auftretens und andererseits wegen der schlech- ten gesetzlichen Absicherung, be- sonders im Freizeitbereich. Die ge- setzliche Unfallversicherung schützt nämlich nur im beruflichen und schulischen Bereich, 70% aller Un- fälle passieren aber in der Freizeit. Im Unfallversicherungs-Rahmen vertrag der Ärztekammer für Vor- arlberg wurden neben den äußerst günstigen Prämien auch fast alle an- deren familiären Umstände mitbe- rücksichtigt. So sind z.B. Lebens- gemeinschaften ebenso kein Pro- blem wie Kinder aus verschiede- nen Beziehungen und diese gel- ten auch dann bis zum 25. Lebens- jahr (sofern sie nicht arbeiten) mitversichert, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Alle Mitglieder der Ärztekammer für Vorarlberg haben grundsätzlich die Möglichkeit, Versicherungsverträge zu den Konditionen dieser Rahmen- verträge bei den genanntenVersiche- rungsunternehmen abzuschließen. Weitere Rahmenverträge: • Ordinationsbündel-Versicherung • Elektrogeräte-Versicherung • Unfall-Versicherung mit verbesserter Gliedertaxe Nähere Informationen dazu erhalten Sie u.a. bei Kollmann Versicherungsmakler GmbH, Ardetzenbergstraße 6b, 6800 Feldkirch, peter@kollmann- versicherungsmakler.at , Telefon +43 (0) 5522 22868-15 ARZT IM LÄNDLE 09-2019 | 9
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