AIL Oktober 2019

Notärztliche Ausbildung D ie genauen Details zur neu- en Ausbildung wurden durch die ÖÄK im Rah- men einer eigenen Notärztinnen/ Notärzte-Verordnung (NA-V) fest- gelegt. Diese ist auf der Homepage der ÖÄK (www.aerztekammer.at ) unter dem Punkt Kundmachungen abrufbar. Was gilt für bestehende Notärztinnen und -ärzte? Per 1. Juli 2019 bestehende Berech- tigungen zur notärztlichen Tätig- keit im Rahmen organisierter Rettungsdienste bleiben gemäß Übergangsrecht aufrecht. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie über eine gültige Notarzt- berechtigung verfügen. Wir ersu- chen Sie daher (sofern noch nicht erfolgt), uns • Ihr Notarztdiplom, • die Bestätigung über den von Ihnen absolvierten Notarzt­ grundkurs sowie • die Bestätigungen über alle von Ihnen absolvierten Notarzt-Refresher zu übermitteln, sodass wir diese Prüfung für Sie vornehmen kön- nen. Ohne diese Unterlagen kön- nen wir der Österreichischen Ärzte- kammer nicht bestätigen, dass Sie über eine aufrechte Notarztberech- tigung verfügen. Nach dem 1. Juli 2019 müssen Sie noch einmal einen Notarzt-Refres- her nach der bisherigen Rechtslage, d.h. binnen 24 Monaten (mit Tole- ranzfrist von +/- 6 Monaten) nach Ihrem individuellen Stichtag, absol- vieren. Gerne teilen wir Ihnen Ihren individuellen Stichtag und die Frist für die Absolvierung des nächsten Notarzt-Refreshers mit, nachdem wir Ihre Notarzt-Unterlagen über- prüft haben. Mit der letzten Ärztegesetznovelle wurde vom Gesetzgeber das Notarztwesen umfassend geändert. Mit der Neuregelung im Juli 2019 wurde ein modernes System zur Qualifizierung von Notärztinnen und –ärzten in Österreich geschaffen. Zudem können ab diesem Zeitpunkt auch Turnusärztinnen und -ärzte nach Erfüllung aller Voraussetzungen eine notärztliche Tätigkeit ausüben. Wichtig: Bitte übermitteln Sie uns daher (sofern noch nicht erfolgt) Ihre vollständigen Nachweise (Notarztdiplom, Bestätigung über den absolvier- ten Grundkurs sowie Bestäti- gungen über alle von Ihnen absolvierten Refresher) per E-Mail an aek@aekvbg.at . Nach erfolgreicher Absolvierung dieses (letzten) Refreshers nach al- ter Rechtslage werden Sie fließend in das neue System übergeführt und erhalten von der Österreichischen Ärztekammer ein neues, auf 3 Jahre befristetes, Notarztdiplom. Dies hat für Sie dann den Vorteil, dass die komplizierte Stichtagsberechnung wegfällt. Sie müssen den Refresher dann künftig nur mehr innerhalb des in Ihrem neuen Notarztdiplom ausgewiesenen Befristungszeit- raums absolvieren. In Einzelfällen kommt es jedoch vor, dass teilweise (vor allem ältere) Unterlagen über absolvierte Not- arzt-Fortbildungen von Notärztin- nen und -ärzten nicht mehr voll- ständig auffindbar sind. Bitte klären Sie in diesen Fällen die weitere Vorgehensweise mit Mag. Stefan Nitz (stefan.nitz@aekvbg.at, 05572/21900-46) oder Dr. Jürgen Winkler (juergen.winkler@aekvbg. at, 05572/21900-34) ab. Ausbildung Alt Ärztinnen und Ärzte für Allgemein- medizin und Fachärztinnen und -ärzte eines klinischen Sonderfa- ches können bis 30. Juni 2022 die Notarzt-Berechtigung nach dem al- ten System erlangen (ab dem 1. Juli 2022 gilt für sie auch verpflichtend die neue Notarztausbildung). D.h. sie müssen den Notarzt-Grundkurs besuchen und diesen mit einer the- oretischen und praktischen Prü- fung abschließen. Anschließend erhalten Sie ein (befristetes) Notarztdiplom. Die Diplomausstellung ist nach der al- ten Rechtslage kostenfrei. Ausbildung Neu Für Turnusärztinnen und -ärzte gilt seit dem 1. Juli 2019 und für Ärztin- nen und Ärzte für Allgemeinmedi- zin und Fachärztinnen und -ärzte eines klinischen Sonderfaches ver- pflichtend ab dem 1. Juli 2022 die neue Notarztausbildung. Diese gestaltet sich wie folgt: 1. In einem ersten Ausbildungs­ abschnitt ist eine 33-monatige klinische Ausbildung auf einer anerkannten Ausbildungsstätte zur Ärztin bzw. zum Arzt für All- gemeinmedizin oder zur Fach- ärztin bzw. zum Facharzt zu AUS DER KAMMER Was gilt für Ärztinnen und Ärzte, die künftig notärztlich tätig sein wollen? ☞ bis 30.06.2022 ÄrztInnen für Allgemein­ medizin / FachärztInnen TurnusärztInnen Ausbildung Alt / Ausbildung Neu ab 01.07.2022 alle Ausbildung Neu Ausbildung Neu 12 | ARZT IM LÄNDLE 10-2019

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=