AIL Oktober 2019

AUS DER KAMMER Neuer österreichweit gültiger Gesamtvertrag, ein weiterer Puzzlestein zu einer guten Versor- gung im niedergelassenen Bereich W ie wir bereits im März mitgeteilt haben, wurde in Vorarlberg bereits im Frühjahr eine Einigung zwischen VGKK und Vorarlberger Ärztekam- mer getroffen, unter welchen Vor- aussetzungen eine Anstellung von einem Arzt bei einem niedergelasse- nen Kassenarzt erfolgen kann. Noch hat das Modell keinen großen Zu- lauf, aber ich bin überzeugt, dass dies eine wesentliche zusätzliche Möglichkeit schafft, wie der Versor- gungsauftrag im niedergelassenen Bereich erfüllt werden kann. Neben den Möglichkeiten des Job Sharings, wo Ordinationspartner in ein direk- tes Vertragsverhältnis mit der Kasse treten, handelt es sich dabei um eine Möglichkeit eines Anstellungsver- trags des Inhabers des Kassenver- trags mit einem anderen Arzt, zu der es allerdings die Zustimmung der Kasse und der Kammer braucht. Die österreichweite Regelung geht in der Flexibilität über die zuerst getroffe- ne Vorarlberger Lösung hinaus und ersetzt diese. Es wird in Zukunft möglich sein, eine Anstellung ohne Erweiterung oder Aufstockung der Stelle oder des Versorgungsauftrags zu machen, das bedeutet, dass eine gemeinsame Abdeckung einer be- stehenden Stelle erfolgen kann, aber es wird auch die Möglichkeit einer Erweiterung und Aufstockung der Stelle geben, sofern es einen Versor- gungsbedarf gibt und die Stelle nicht anderweitig durch zusätzliche Stellen im Stellenplan oder Grup- penpraxen ausgeschrieben wird. Wir werden die nächsten Tage ein Informationsschreiben versen- den, das alle notwendigen formalen und vertraglich vereinbarten Punk- te zusammenfasst. Ein Kollektivvertrag für die An- stellung Arzt beim Arzt ist leider noch nicht beschlossen, es zeichnete sich vor dem Sommer eine Lösung zwischen den beiden Bundeskurien ab und die Bundeskurie Niederge- lassene Ärzte hat auch einer entspre- chenden Vorlage zugestimmt, die Bundeskurie angestellte Ärzte sah aber nochVerhandlungsbedarf. Soll- te auf Bundesebene kein Kollektiv- vertrag zustande kommen, werden wir versuchen, einen solchen auf Landesebene mit unserer Schwes- ternkurie zu vereinbaren. Ein sol- cher Kollektivvertrag im Sinne eines Mindeststandards für die Anstellung ist sehr sinnvoll und kann Unklar- heiten und Reibereien verhindern. De facto wird aber wohl das Spiel der freien Kräfte bestimmen, unter welchen Bedingungen ein Arzt für die Anstellung in der Niederlassung gewonnen werden kann. Sollten Sie Fragen zu den neuen Möglichkeiten haben, können Sie sich gerne im Kammeramt oder bei mir informieren. ... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte VON VP KURIENOBMANN MR DR . BURKHARD WALLA Anstellung Arzt beimArzt VP Kurienobmann MR Dr. Burkhard Walla A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 info@webmed.at www.webmed.at „WEBMED ist super! Das Ordinationsprogramm läuft sehr gut und das Team ist sehr freundlich. Ich bin wirklich zufrieden!” Dr. Gabriela Puschkarski Feldkirch ARZT IM LÄNDLE 10-2019 | 5

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