AIL November 2019
Sprechstunden Präsident MR Dr. Michael Jonas Donnerstagnachmittag nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Vizepräsidenten 1. Vizepräsident MR Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr 2. Vizepräsident MR Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie niedergelassene Ärzte Obmann MR Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag Obmannstellvertreterin: Dr. Gabriele Gort jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie angestellte Ärzte Obmann MR Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr Obmannstellvertreter: Dr. Michael Baier jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 servicestelle@aekvbg.at Servicestelle für Ausbildungsärzte Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und Ärzte bemühen. Dazu wird unter servicestelle@aekvbg.at eine eigene E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein, schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anlie- gen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch gerne Anregungen und Vorschläge entgegen. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! Sitzungstermine 2. Halbjahr 2019 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand Donnerstag, 21. November 2019, 20.00 Uhr Verwaltungsausschuss Donnerstag, 21. November 2019, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 9. Dezember 2019, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, 25. November 2019, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 2. Dezember 2019, 19.30 Uhr Wechsel in ein anderes Bundesland (Wohlfahrtsfonds) E rkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig im Vorhinein beim neuen für Sie zuständigen Wohlfahrtsfonds, welche finanziellen Konsequenzen bzw. Auswirkungen auf Ihre Pension die Einbeziehung in den neuen Wohlfahrtsfonds für Sie hat. Möchten Sie trotz Wechsel des Bundeslandes bei uns imWohlfahrtsfonds bleiben, dann finden Sie nähere Information dazu im Downloadbereich unserer Homepage im Themenbereich Ärztekammer unter WFF – Beitragspflicht imWohlfahrtsfonds. ARZT IM LÄNDLE 11-2019 | 15
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