AIL Dezember 2019

Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden . Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen , sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Mag. Stefan Nitz Tel. 05572/21900-46) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen . Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! Hinweis zur Bewerbung um Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin Wie bereits in der Ausgabe des Arzt im Ländle vom Dezember 2016, sowie einem Informationsschreiben, welches an alle Fachärzte für Innere Medizin erging, mitgeteilt, darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Bundeskurie der Niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer eine neue Richtlinie über die Durchführung von gastrointestinal- endoskopischen Leistungen beschlossen hat. Diese ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Damit ergeben sich auch Änderungen im Zusammenhang mit Bewerbungen für Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin. Für die Zusatzqualifikationen „Gastroskopie“ und „Koloskopie“ (sofern der Bewerber nicht ohnehin über das von der ÖÄK ausgestellte Additivfacharztdiplom „Gastroenterologie und Hepatologie“ verfügt) können im Bewerbungsverfahren Punkte nur dann vergeben werden, wenn die Ärztekammer für Vorarlberg zuvor die entsprechenden Ausbildungsnachweise für Gastroskopie und Koloskopie nach dieser neuen Richtlinie anerkannt und eine entsprechende Bestätigung ausgestellt hat. Es wird daher nochmals allen Interessenten für eine Kassenvertragsfacharztstelle für Innere Medizin empfohlen, rechtzeitig die entsprechende Anerkennung in Gastroskopie und Koloskopie bei der Ärztekammer für Vorarlberg zu beantragen, damit im tatsächlichen Bewerbungsfall die erforderliche Anerkennung/Bestätigung dann auch vorliegt. Für Fragen steht Mag. Stefan Nitz (Tel. 05572/21900-46, stefan.nitz@aekvbg.at) gerne zur Verfügung . Ärztekammerpreis 2019 Ende der Ausschreibungsfrist Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreichfrist für die Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg 2019 mit Freitag, 13. Dezember 2019 (Datum des Poststempels), endet. Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis dahin bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, einzureichen. Zusätzlich wird um eine digitale Übermittlung an matthias.ortner@aekvbg.at gebeten. • Die eingereichten wissenschaftli- chen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der praktischen Medi- zin dürfen nicht älter als zwei Jah- re sein, gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikati- on. Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärz- ten, die in der Regel befristet au- ßerhalb unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht werden. • Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig de- klariert sein; er gilt als der Ein­ reichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt wer- den. • Der/die Autor/en dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung we- der das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzuge- zählt werden), noch den Status ei- nes Universitätsprofessors inneha- ben. Jeder Preisarbeit sind Lebens- läufe des Autors/der Autoren bei- zufügen. • Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden. • Die Höhe des Preises beträgt E 4.000,–. ARZT IM LÄNDLE 12-2019 | 11

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