AIL November 2020

Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) Stubenring 1, A-1010 Wien +43 1 711 00-0 Verlags- und Herstellungsort: Wien Coverbild: © stock.adobe.com/georgerudy Layout & Druck: BMSGPK September 2020 Vorbehaltlich allfälliger Irrtümer, Druck- und Satzfehler. Alle Rechte vorbehalten. Informieren Sie sich über die Impfung ausführlich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, Ihrer Apotheke oder unter www.gesundheit.gv.at. sozialministerium.at Faktencheck: „echte Grippe“ (Influenza) Impfen schützt! Arzt in der Prax i s Für die Kinderimpfungen stehen zwei verschiedene Impfstoffe zur Verfügung: Vaxigrip Tetra® (intramuskulärer/ subcutaner Totimpfstoff) Soll vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 24. Lebensmonat, ins- besondere für Kinder in Gemein- schaftseinrichtungen, und bei Kont- raindikation für den nasalen Leben- dimpfstoff verwendet werden. Die Auslieferung erfolgt seit Mitte Ok- tober in Packungen mit 10 Dosen (Fertigspritzen ohne Nadeln). Fluenz Tetra® (nasaler Leben- dimpfstoff) Soll vom vollendeten 24. Leb nsmo- nat bis zum vollendeten 15. Lebens- jahr verwendet werden (Zulassung erst ab dem 24. Lebensmonat). Die Auslieferung erfolgt erst ab Mitte November, Packungen mit je- weils 10 Dosen. Die eingetragenen Impfärztin- nen und Impfärzte sollen den vo- raussichtlichen Bedarf an Influen- zaimpfstoffen für Kinder bei den Be- zirkshauptmannschaften einmelden. Bitte beachten Sie, dass beide Impfstoffe nur in 10er Paketen ab- gegeben werden können. Eine Aus- einzelung ist nicht möglich. Die- se Kinderimpfstoffe dürfen außer- halb des kostenfreien Kinderimpf- programmes (z.B. für Erwachsene) nicht verwendet werden. Der Vorteil des nasalen Impf- stoffes ist, dass bei Erstimpfung ein besseres immunologisches Priming erfolgt als durch einen inaktivier- ten Impfstoff. Es wird deshalb für die Erstimpfung gegen Influenza bei Kindern ab dem vollendeten 24. Le- bensmonat der tetravalente intra- nasale Lebendimpfstoff empfohlen. Es ist auch anzunehmen, dass bei einem intranasalen Impfstoff die Compliance des Kindes (und der El- tern) besser ist. Ist da Kind erst 6 – 24 Mona- te alt oder bestehen Kontraindi- kationen für den Lebendimpfstoff soll der intramuskuläre/subcutane Totimpfstoff verwendet werden. Zur optimalen Immunisierung müssten beide Impfstoffe zwei Mal imAbstand von vierWochen geimpft werden. Aufgrund der unklaren Impfstoffkontingentierung für die Bundesländer empfiehlt das Bundes- ministerium für Soziales, Gesund- heit, Pflege und Konsumentenschutz vorerst die erste Impfung durchzu- führen und die zweite Impfung nach vier Wochen je nach Verfügbarkeit von Impfstoff durchzuführen. Zudem wird vom Bund ab Ende November eine Sondercharge ei- nes Influenza-Hochdosis-impfstof- fes (Efluelda®) unter dem amerika- nischen Namen Fluzone High Dose Quadrivalent® zur Verfügung ge- stellt werden. Auch hier ist die ge- naue Menge noch nicht bekannt. Dieser Impfstoff ist ausschließlich für Personen ab dem 65. Lebensjahr zugelassen und wird auch in 10er- Packungen nur mit englischem Influenzaimpfung für Kinder und Personen über 65 Jahre in der Saison 2020/2021 Im Herbst 2020 wurde die Influenzaimpfung für Kinder in das kostenfreie Impfprogramm des Bundes aufgenommen. Die Influenzaimpfung kann Kindern vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kos enfrei verabreicht werden. Die Impfstoffverteilung erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften und die Verrechnung, wie bei allen anderen Kinderimpfungen, über die aks gesundheit GmbH. Es gilt der mit der Ärztekammer festgesetzte Impftarif für das Jahr 2020 für Kinderimpfungen. Beipacktext ausgeliefert. Der Ver- kauf oder die Abgabe von Einzeldo- sen über die Apotheken ist deshalb nicht möglich. Primär sollen damit die Pflegeheimbewohner über 65 geimpft werden. Weitere Informationen bei Herrn Dr.Wolfgang Grabher, Landessa- nitätsdirekor. sozialministerium.at BMSGPK-Gesundheit -VIII/C/10 (Impfwesen) NinaWagner Sachbearbeiterin nina.wagner@sozialministerium.at +43171100-644646 Postanschrift:Stubenring1,1010Wien Radetzkystraße2,1030Wien E-Mail-AntwortensindbitteunterAnführungder Geschäftszahlanpost@sozialministerium.at zu richten. Geschäftszahl:2020-0.306.740 Wichtigkeit der Influenzaimpfung in der Saison 2020/2021 SehrgeehrteDamenundHerren! AusgegebenenAnlasswird,aufdieWichtigkeitder Influenzaimpfung inderSaison 2020/2021aufmerksamgemachtwerden: Inderkommenden Influenzasaison2020/2021 bestehtdieGefahr,dass InfluenzavirenundgleichzeitigdasSars-CoV-2-Viruszirkulieren, so sindDoppelinfektionenbzw. sequenzielle Infektionennichtauszuschließen (schwere Verläufe,v.a.beiRisikogruppenmöglich).Es istanzunehmen,dass InfluenzadasRisiko für eine schwereCOVID-19Verlaufsformerhöhtundumgekehrt. 18 | Arzt im Ländle 11-2020

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