AIL Dezember 2020
AUS DER KAMMER Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig imVorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumlagen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! Aktuelle Informationen zum Coronavirus Auf der Webseite www.arztinvorarlberg.at finden Sie gleich auf der Startseite alle relevanten Informationen rund um das Coronavirus. Die Informationen auf der Startseite werden laufend aktualisiert und erweitert. Sie finden dort regelmäßig Updates zur derzeitigen Situation und können Inhalte zu Themen wie Empfehlungen zur Praxisorganisation, Kurzarbeit oder zu den Vereinbarungen mit der ÖGK, abrufen. Außerdem wurden einige hilfreiche Informationsseiten des Sozialministeriums verlinkt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ärztekammer für Vorarlberg sind bemüht, alle individuellen Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Notarztfortbildung 2021 abgesagt Die für Jänner 2021 angesetzte Notarztfortbildung gemäß § 40 Abs. 3 Ärztegesetz musste aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie abgesagt werden. Sobald ein Ersatztermin fixiert wurde, wird dieser von der Ärztekammer für Vorarlberg bekanntgegeben. Arzt im Ländle – Dezember 2020 Inserat über Verlag lt. Email /17.11.2020 Pensionsversicherungsanstalt 1/4 Seite – 4c 93 x 126,5 mm AIL_2020-12 Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht FachärztInnen für Psychiatrie ÄrztInnen für Allgemeinmedizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (in Teil- oder Vollzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechenbaren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.423,90 pro Monat (100 %). FachärztInnen für Neurologie (auf Honorarbasis) Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Bader Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Vorarlberg Telefon: 050303-39205 Zollgasse 6 Telefax: +43(0)50303-39290 6850 Dornbirn / Österreich Ausland: +43/50303-39205 www.pv.at pva-lsv@pv.at Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht FachärztInnen für Psychiatrie ÄrztInnen für Allgemeinmedizin in Teil- oder Vollzeit für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechenbaren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.423,90 pro Monat (100 %). FachärztInnen für Neurologie (auf Honorarbasis) Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Bader Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung 10 | ARZT IM LÄNDLE 12-2020
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